Fünf Hunde blicken in die Kamera.
Je nach Wohnort müssen Herrchen und Frauchen unterschiedlich viel Hundesteuer für ihre Vierbeiner zahlen. (Symbolbild) Bildrechte: MDR/MDR DATA

Von günstig bis teuer So viel Hundesteuer verlangen Sachsen-Anhalts Gemeinden

22. Januar 2025, 05:00 Uhr

Wer einen oder mehrere Hunde besitzt, zahlt jährlich Hundesteuer. Eine Recherche von MDR Data veranschaulicht, wie stark sich die Höhe dieser Steuer von Gemeinde zu Gemeinde in Sachsen-Anhalt unterscheidet. Dabei wird klar: Je städtischer die Umgebung, desto mehr Steuern für den Hund.

Volontär Duc Hai Le
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Mit Beginn des Jahres 2025 sind in insgesamt drei Kommunen in Sachsen-Anhalt neue Hundesteuersätze in Kraft getreten. Für einen Hund stieg die Steuer in Ilsenburg (Harz) um 23 Prozent auf 80 Euro (vorher 65 Euro). In Allstedt (Mansfeld-Südharz) werden statt 40 nun 70 Euro fällig. Die Gemeinde Nienburg (Salzlandkreis) hat den gestaffelten Steuersatz ab zwei Hunden angepasst und jeweils um 10 Euro erhöht. Für den zweiten Hund müssen dort nun 95 Euro gezahlt werden. Ab dem dritten Hund sind es pro Vierbeiner 125 Euro. Für Menschen mit einem Hund ändert sich dagegen nichts.

All das geht aus einer Recherche von MDR Data hervor, für die die aktuellen Hundesteuersätze aller 218 Gemeinden in Sachsen-Anhalt abgefragt wurden. Auf MDR-Nachfrage gaben einige der Gemeinden an, noch über eine Steuererhöhung zu diskutieren. In Burg etwa wird dieses Jahr im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes über den Vorschlag abgestimmt, die Hundesteuersätze pauschal um zehn Prozent zu erhöhen.

Staffelung der Hundesteuersätze In vielen Gemeinden gibt es eine Staffelung, die sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für diese Hunde häufig mehr Steuern als für den ersten. Über die konkrete Staffelung entscheiden die Kommunen selbst. Einen gesonderten Steuersatz gibt es ebenfalls häufig für sogenannte gefährliche Hunde.

Flickenteppich Hundesteuer: Übersicht der Steuersätze

Die flächendeckende Betrachtung der Hundesteuer zeigt: Die Höhe der Steuer ist in erster Linie vom Wohnort abhängig. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es viele Gemeinden, die nur eine geringe Steuer verlangen. In 133 Gemeinden liegt die jährliche Steuerhöhe für einen Hund bei 50 Euro oder weniger. Das sind 61 Prozent aller Gemeinden in Sachsen-Anhalt. So beispielsweise in Brücken-Hackpfüffel (Mansfeld-Südharz): Hier werden für den ersten Hund pro Jahr 12 Euro verlangt. Damit erhebt die Gemeinde den niedrigsten Steuersatz in ganz Sachsen-Anhalt.

Landesweit liegt der durchschnittliche Steuersatz für einen Hund bei 48,96 Euro. Für den zweiten und dritten Hund sind es 68,73 Euro bzw. 88,92 Euro. Tiefer in den Geldbeutel müssen dagegen Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden greifen: Hier werden im Durchschnitt 328,28 Euro fällig. Auffällig ist, dass in Städten durchschnittlich höhere Steuersätze verlangt werden. Das spiegelt sich auch beim Ranking der Gemeinden mit den höchsten Hundesteuern wider. Mit Ausnahme der Gemeinde Sülzetal (Börde) sind im Top-10 Ranking der Steuersätze für einen Hund nur Städte vertreten.

Magdeburg: Hundesteuer zur Regulierung der Hundepopulation

Den höchsten Steuersatz gibt es in der Landeshauptstadt Magdeburg. Dort beträgt der jährliche Steuer für jedes Tier 114 Euro. Zuletzt hatte die Stadt ihren Steuersatz im August 2024 angepasst. Eine Staffelung oder gesonderte Steuersätze für gefährliche Hunde gibt es seitdem nicht mehr. Dahingehend profitieren Menschen, die viele Hunde halten.

Hundesteuer als Aufwandssteuer Ob und wie eine Hundesteuer erhoben wird, liegt allein in der Verantwortung der Kommunen. Die rechtliche Grundlage dafür stellt eine örtliche Hundesteuersatzung dar. Diese wird durch das Kommunalabgabengesetz für Sachsen-Anhalt ermöglicht (KAG-LSA). Ähnlich wie bei der Zweitwohnungs-, Vergnügungs- oder Jagd- und Fischereisteuer fließen die Einnahmen aus der Hundesteuer direkt in den kommunalen Haushalt. Sie unterliegt damit keiner Zweckbindung.

In Magdeburg selbst sieht man die Hundesteuer als regulierende Maßnahme. Auf der Webseite heißt es: "Die Hundesteuer in Magdeburg ist eine kommunale Aufwandssteuer und dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken, um den Hundebestand möglichst gering zu halten. Eine besondere und direkte Gegenleistung für die Hundesteuerzahlung, wie die Entsorgung des Hundekotes, ist per gesetzlicher Definition ausgeschlossen."

Zahl der Hunde wächst stärker als die Einnahmen

Aus Daten des Statistischen Landesamtes geht hervor, dass in Sachsen-Anhalt seit Jahren die Hundepopulation überproportional im Vergleich zu den Einnahmen aus der Hundesteuer wächst. Die Zahl der Hunde wuchs von 2017 bis 2024 (Stichtag 1. Januar) von 94.747 auf 177.201. Damit wurde innerhalb von sieben Jahren ein absolutes Wachstum von 87 Prozent erreicht.

Auch bei den Steuereinnahmen gab es zwischen 2016 und 2023 ein stetiges Wachstum. 2016 wurden 9.685.000 Euro Hundesteuer gezahlt. Sieben Jahre später waren es 12.391.000 Euro. Das ist eine Steigerung um 27,9 Prozent und ein jährliches Wachstum von 3,6 Prozent. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Wachstum der Hundepopulation.

Hohes Hundesteueraufkommen in Sachsen-Anhalts Städten

Ein Großteil des knapp 12,4 Millionen Euro hohen Hundesteueraufkommens in 2023 stammte aus Sachsen-Anhalts Ballungsräumen. Die höchsten Einnahmen erzielte die Landeshauptstadt Magdeburg mit etwa 1,3 Millionen Euro. Darauf folgen Halle (Saale) mit 1,1 Millionen Euro und Dessau-Roßlau mit 501.000 Euro. In der Summe sind das 23,7 Prozent der gesamten Einnahmen aus der Hundesteuer.

In 82 Gemeinden lagen die jährlichen Steuereinnahmen aus der Hundesteuer 2023 unter 10.000 Euro. Das sind über ein Drittel aller Gemeinden Sachsen-Anhalts. Die geringsten Einnahmen gab es in Brücken-Hackpfüffel, Bülstringen, Werben und Sandau. Dort wurden jeweils nur 2.000 Euro im Jahr 2023 eingenommen. Abschließende Zahlen für 2024 liegen derzeit noch nicht vor. Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt teilte jedoch mit, dass die Einnahmen aus der Hundesteuer für das erste Halbjahr 2024 geringer ausfielen als im Vorjahr.

Bund der Steuerzahler übt grundsätzlich Kritik an Hundesteuer

Vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. gibt es auf MDR-Anfrage harte Kritik an der Hundesteuer. Bemängelt wird vor allem, dass Hundehalter von ihren gezahlten Steuern nichts erwarten können. Wie bei anderen Steuern fließen die Einnahmen aus der Hundesteuer in den allgemeinen Haushalt der Kommune. Deshalb sei es eine "irrige Annahme", dass die Kommunen mit der Hundesteuer "die Hinterlassenschaften der Vierbeiner auf Straßen und in Parks beseitigen, Tüten-Spender aufstellen oder Hundewiesen einrichten."

Aus unserer Sicht gehört die Hundesteuer gänzlich abgeschafft.

Dr. Wolfgang Oehring, Bund der Steuerzahler Thüringen e.V.

Der Verband positioniert sich grundsätzlich gegen die Hundesteuer: "Ein zeitgemäßes Steuersystem setzt auf einige wenige Steuerarten, deren Erträge den Staat auskömmlich finanzieren. [...] Aus unserer Sicht gehört die Hundesteuer gänzlich abgeschafft."

Städte- und Gemeindebund verteidigt Umsetzung der Hundesteuer

Dr. Janina Salden vom Deutschen Städte- und Gemeindebund verteidigt die Praxis der Hundesteuer unterdessen. Salden sagte dem MDR, dass die Hundesteuer durch die hohen öffentlichen Kosten für Hundeinfrastruktur und Kotbeseitigung nach wie vor zeitgemäß und ein wichtiger Beitrag der Hundehalter zu den Ausgaben der Kommune sei.

Sie beurteilt die finanzielle Situation in vielen Gemeinden schwierig: "Allein das laufende Jahr werden die Kommunen in der Summe wohl mit einem Defizit in Höhe von -17 Mrd. Euro abschließen." Weiter heißt es: "Insofern ist die Hundesteuer in den Kommunalhaushalten zwar ein kleiner, aber nicht zu vernachlässigender Einnahmeposten bei den Kommunalfinanzen."

Über die Daten

Der MDR hat bei allen 218 Gemeinden in Sachsen-Anhalt die aktuellen Hundesteuersätze abgefragt und wollte darüber hinaus wissen, ob eine Erhöhung der Hundesteuer im Jahr 2025 geplant ist. Für Gemeinden, die nicht geantwortet haben, wurde die öffentlich zugängliche Hundesteuersatzung genutzt.

Für alle 218 Gemeinden liegen Daten vor. Es wurden nur Staffelungen bis zum dritten bzw. ersten gefährlichen Hund berücksichtigt. Gegebenenfalls können für Gemeinden noch weitere Staffelungen vorliegen.

Sollten Ihnen Fehler auffallen oder möchten Sie Angaben aktualisieren, können Sie uns gerne per Mail (Publikumsservice@mdr.de) kontaktieren.

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MDR (Duc Hai Le, Manuel Mohr)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | 21. Januar 2025 | 07:45 Uhr

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