Bau von Einfamilienhäusern.
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Frist bist Januar Knapp die Hälfte aller Grundsteuererklärungen wurden eingereicht

28. November 2022, 07:06 Uhr

Die Grundsteuererklärung wird im Januar 2023 fällig. Wer ein Grundstück oder Haus besitzt, muss sie beim Finanzamt bis Ende Januar 2023 einreichen. Bislang sind etwas mehr als 500.000 Erklärungen eingegangen. Das entspricht knapp der Hälfte der Anträge, die ingesamt erwartet werden. Ursprünglich sollte die Frist bereits im Oktober dieses Jahres enden. Sie wurde jedoch verlängert.

In Sachsen-Anhalt sind knapp die Hälfte aller Grundsteuererklärungen abgegeben worden. Bei den Finanzämtern sind bisher 500.768 Formulare eingegangen, wie das Finanzministerium mitteilte. Damit seien 49,2 Prozent der geforderten Erklärungen bei den Ämtern angekommen.

Frist läuft im Januar aus

Die Frist für die Grundsteuererklärung sollte Ende Oktober auslaufen, wurde aber bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Sie hatte im Juli begonnen. Es hatte zuvor Kritik an der kurzen Bearbeitungszeit gegeben.

Ab 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet und dafür fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dafür Informationen über ihre Grundstücke über das Online-Portal "Elster" einreichen, etwa die Wohnfläche, Gebäudeart, das Baujahr sowie den Bodenrichtwert.

dpa,MDR (Julia Heundorf)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 28. November 2022 | 05:00 Uhr

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