Grundsteuerbescheid Formular
Auf Grundlage des Grundsteuermessbescheides wird von der Kommune die tatsächliche Grundsteuer berechnet. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/Lobeca

Neue Berechnung Tausende Menschen legen Einspruch gegen Grundsteuermessbescheide ein

11. August 2023, 11:43 Uhr

Nachdem zahlreiche Menschen eine Grundsteuererklärung abgeben mussten, gibt es nun bereits zahlreiche Einsprüche beim Finanzamt gegen die Messbescheide. Auf ihrer Grundlage wird die Grundsteuer berechnet. Außerdem gibt es zwei Klagen. Gleichzeitig wurden weiterhin nicht alle Grundsteuererklärungen abgegeben.

In Sachsen-Anhalt haben 34.000 Menschen Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid eingelegt. Das hat das Finanzministerium der Mitteldeutschen Zeitung gesagt. Es handelt sich demnach um den Stand der Einsprüche am 4. August.

Zwei Klagen gegen Grundsteuerbemessung

Das Finanzamt habe von den Beschwerden bisher nur einen Bruchteil bearbeitet, weniger als zehn Prozent. 220 Beschwerden seien zurückgewiesen worden, 1.900 Beschwerden hätten dazu geführt, dass sich die Steuersituation für die Betroffenen verbessert.

Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid oder Grundsteuerbescheid?

Das Finanzamt stellt einen Grundsteuerwert- und einen Grundsteuermessbetrag aus. Den Wert berechnet das Amt aus den Angaben der Grundsteuererklärung. Den Messbetrag berechnet das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl. Das Bundesfinanzministerium teilt mit, dass beide Bescheide keine Zahlungsaufforderungen sind, sondern die Grundlage für die Grundsteuer bilden.

Die Grundsteuer wird dann von Stadt oder Gemeinde mit dem jeweils dort geltendem Hebesatz errechnet: Grundsteuermessbetrag*Hebesatz = Grundsteuer.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Es gebe zudem zwei Klagen vor dem Finanzgericht Dessau-Roßlau. Die Kläger sagen, der Staat lege der Grundsteuer eine fiktive Nettokaltmiete zugrunde, statt tatsächlich erzielbarer Mieteinnahmen.

dpa,MDR (Julia Heundorf)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 11. August 2023 | 06:00 Uhr

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