Nach Fristende Finanzamt: Mehr als 120.000 Grundsteuererklärungen nicht abgegeben
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26. Februar 2023, 11:00 Uhr
Den Finanzämtern in Sachsen-Anhalt fehlen circa 124.000 Grundsteuererklärungen und damit mehr als noch vor zwei Wochen. Grundstückbesitzer sollen im Frühling ein Erinnerungsschreiben erhalten. Steuerzahler, die bisher keine Erklärung abgegeben haben, müssen mit einer Zuschlagszahlung rechnen.
124.000 Haus-, Wohnungs- und andere Grundbesitzer in Sachsen-Anhalt haben ihre Grundsteuererklärung noch nicht beim Finanzamt abgegeben. Das teilte ein Sprecher des Finanzministeriums mit. Die Frist für die Abgabe der Erklärung war am 31. Januar abgelaufen.
Trotz verlängerter Frist: Grundsteuererklärungen fehlen
Schon im Herbst letzten Jahres, kurz vor der eigentlichen Abgabefrist Ende Oktober, erhielten die Finanzämter nur wenige Grundsteuererklärungen. Wegen des schleppenden Eingangs verlängerte die Behörde die Abgabefrist auf Ende Januar 2023, so ein Sprecher des Finanzministeriums.
Insgesamt fehlen nun trotz Verlängerung knapp 14 Prozent aller Grundsteuererklärungen aus Sachsen-Anhalt und damit mehr, als noch vor kurzem gezählt: Zuvor ging das Finanzamt von zehn Prozent aus. Dabei waren die doppelt abgegebenen Erklärungen allerdings nicht rausgerechnet.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern fehlen in Sachsen-Anhalt vergleichsweise wenig. In Sachsen gingen beispielsweise nur 75 Prozent aller benötigten Erklärungen zum Fristende ein, teilte das Finanzministerium in Dresden mit.
Finanzamt schätzt Grundsteuer bei Nicht-Abgabe der Steuererklärung
Alle Grundstücksbesitzer, die bisher noch keine Steuererklärung abgegeben haben, erhalten von ihrem Finanzamt statt einer Mahnung erstmal ein Erinnerungsschreiben, so ein Sprecher des Finanzministeriums. Diese sollen ab April versendet werden. Wer auch die schriftliche Erinnerung ignoriert, müsse mit einem Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro verspäteten Monat rechnen. Für Grundstücke, die komplett ohne Steuererklärung bleiben, könne das Finanzamt die Steuer schätzen.
Steuerzahler, die ihre Grundsteuererklärung fristgerecht eingereicht haben, sollen einen Eingangsbescheid erhalten.
dpa, MDR (Cynthia Seidel) | Erstmals veröffentlicht am 25.02.2023
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 25. Februar 2023 | 13:00 Uhr
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