Ein Schild "Finanzamt" an Unterlagen.
Die Finanzämter in Sachsen-Anhalt haben eine Bilanz gezogen: Fast 90 Prozent der Grundsteuererklärungen sind abgegeben. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/Shotshop

Frist abgelaufen Grundsteuererklärung: Im Zweifel wird die Steuer geschätzt

02. Februar 2023, 20:42 Uhr

Nur noch wenige Eigentümer haben in Sachsen-Anhalt ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Wer noch länger wartet, für den kann es teuer werden. Denn dann wird die Grundsteuer geschätzt.

Rund eine Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer hatten im vergangenen Jahr Post vom Finanzamt. Die Grundsteuererklärung ist fällig. Ein Vorgang, der eigentlich den Behörden lästige Arbeit abnimmt, denn die Eigentümer übertragen analoge Grundstücksdaten in ein digitales Formular. Damit soll dann ab 2025 die Grundsteuer neu berechnet werden.

Klar ist jetzt schon: Viele werden mehr zahlen, aber wie viel, ist unklar. Bis zum 31. Januar hätten alle Angeschriebenen die Daten digital über das Elster-Formular des Finanzamtes oder mithilfe eines Steuerberaters einreichen müssen. 88 Prozent der Angeschriebenen haben sich zurückgemeldet.

DDR-Vergangenheit hatte Antragsflut erhöht

Finanzminister Michael Richter (CDU) ist im MDR SACHSEN-ANHALT-Interview zufrieden: "Aufgrund der hohen Eingänge in den letzten Tagen haben wir eine Quote von fast 90 Prozent. Ich denke, das ist eine Zahl, mit der wir leben können."

Genau 1.017.213 Schreiben hatte das Ministerium versendet, denn so viele Menschen mussten bis jetzt Grundsteuer bezahlen. Darunter auch Menschen, die auf einem fremden Grundstück eine Garage oder ein Wochenendhaus besaßen. Das ändert sich nun. Jetzt sind die Besitzer des Grundstückes zuständig, die Grundstückssteuer zu entrichten. Die Anzahl an Anträgen, die zurück erwartet werden, änderte sich am Ende auf 906.969 und somit auch die Erfolgsquote des Finanzministeriums.

Späte Abgabe kann kostspielig werden

Auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT bestätigte das Ministerium, dass zunächst Erinnerungen an die säumigen Grundstücksbesitzer versandt werden. Das Finanzamt kann für die verspätete Abgabe einen Verspätungszuschlag berechnen. Wer der Aufforderung dann immer noch nicht nachkommt, dessen Grundstück wird geschätzt.

Finanzminister Richter sagte MDR SACHSEN-ANHALT, dass sich das Abwarten auf keinen Fall finanziell lohne: "Wenn Sie einen Schätzungsbescheid haben, wird dieser nicht niedriger ausfallen als bei einer Erklärung. Und im Einspruchsverfahren wird dieser dann korrigiert." Damit, so Richter, wird es "keinen Dummen geben, der rechtzeitig seine Erklärung abgegeben hat."

MDR (Lars Frohmüller)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 02. Februar 2023 | 12:00 Uhr

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