„Reichsbürger“-Aktivist Peter Fitzek bereitet sich in einem Saal des Landgerichts Dessau auf den Beginn der Verhandlung vor. 1 min
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Berufungsverfahren "Reichsbürger" Peter Fitzek in Dessau zu Haftstrafe verurteilt

18. September 2024, 11:26 Uhr

Am Landgericht Dessau-Roßlau ist am Montag im Berufungsverfahren gegen den selbsternannten "König von Deutschland", Peter Fitzek, das Urteil gefällt worden. Dessen Berufung wurde zurückgewiesen. Der Angeklagte muss nun für acht Monate ins Gefängnis. Das Urteil in dem Verfahren ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der selbst ernannte König von Deutschland, Peter Fitzek, muss ins Gefängnis. Das ist das Ergebnis eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht Dessau-Roßlau am Montag, in dem es um Körperverletzung und Beleidigung ging. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT wurde die Berufung des 59-Jährigen zurückgewiesen und Fitzek zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt, die noch nicht rechtskräftig ist.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fitzek 2022 im Wittenberger Landratsamt zwei Bundeswehrsoldaten beleidigt und eine Security-Mitarbeiterin an die Wand gedrückt hat, was eine vorsätzliche Körperverletzung darstellt. Dass Fitzek sie bewusst getreten hat, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Der Richter begründete das Hafturteil nun damit, dass Fitzek mit einer Geldstrafe nicht mehr zu beeindrucken sei. Der Verurteilte muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Verfahren zieht sich in die Länge

Ein Urteil war zunächst Ende Juli erwartet worden. Unter anderem hatte eine Beweisaufnahme wegen einer mehrstündigen Begründung durch Fitzek nach Angaben des Gerichts nicht wie geplant beginnen können. Verhandlungen zu dem Verfahren, an der auch rund 15 Anhänger des Angeklagten teilnahmen, zogen sich in die Länge. Wie eine MDR-Reporterin berichtet, hatte Fitzek mehrere Beweisanträge gestellt und immer wieder die Zuständigkeit des Gerichts in Frage gestellt. Alle Anträge wurden jedoch abgewiesen.

Das Gericht hörte als Zeugen unter anderem die Mitarbeiterin des Landkreises Wittenberg. Sie schilderte nach MDR-Informationen, wie der Angeklagte sie gegen eine Wand gestoßen und mit dem Fuß getreten habe. Fitzek selber sieht sich als Opfer der Justiz und sprach davon, dass die Polizei Akten gefälscht habe, um ihm zu schaden.

Fitzek stellt Antrag auf zweiten Anwalt

Zu Beginn des Prozesses am 29. Juli hatte zunächst der Sitzungsraum gewechselt werden müssen. Für das Verfahren war ursprünglich ein kleiner Saal vorgesehen. Da 15 bis 20 Fitzek-Anhänger und mindestens ebenso viele Journalistinnen und Journalisten zum Gericht kamen, gab es einen Umzug in einen größeren Verhandlungssaal.

Fitzek hatte zudem den Antrag gestellt, einen zweiten Anwalt zuzulassen. Diesem wurde stattgegeben. Der neue Rechtsbeistand ist ein Volljurist aus Halle, der in Wittenberg aufgewachsen ist und der keine Anwaltslizenz mehr hat. Nach MDR-Informationen war der Mann zu DDR-Zeiten Offiziersschüler bei der Stasi, gründete in Dresden einen Pegida-Förderverein und vertrat danach viele Rechtextreme.

Zuständigkeit des Gerichts infrage gestellt

Der Angeklagte und seine Verteidiger stellten in dem Berufungsverfahren die Zuständigkeit des Gerichts infrage und forderten, dass das Verfahren eingestellt wird. Seine Forderung erläuterte Fitzek zu Prozessbeginn selbst in einer Erklärung. Drei Stunden lang führte er seine Weltsicht vor Gericht aus. Wie ein MDR-Reporter berichtete, lief Fitzek zwischendurch durch den Saal und wurde vom Gericht bei seinen Ausführungen nicht unterbrochen.

Bereits zahlreiche Gerichtsverfahren gegen Fitzek

Der Angeklagte wollte mit dem Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Amtsgerichts der Lutherstadt Wittenberg vorgehen. Dort war gegen ihn eine Haftstrafe von acht Monaten verhängt worden – ohne Bewährung. Dabei ging es um Vorwürfe aus dem Frühjahr 2022. Fitzek stand schon häufig vor Gericht, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und illegaler Bankgeschäfte. 2018 musste er ins Gefängnis, wurde aber 2019 wieder entlassen, weil die Untersuchungshaft angerechnet worden war. Fitzek hatte vor zwölf Jahren am Stadtrand von Lutherstadt Wittenberg das "Königreich Deutschland" ausgerufen und sich zu dessen Herrscher erklärt. Er wird der "Reichsbürger"szene zugeordnet.

"Reichsbürger" Die sogenannten Reichsbürger in Deutschland behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) weiter existiert. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht an. 

dpa, MDR (André Damm, Anja Höhne, Lucas Riemer, Kalina Bunk, Grit Lichtblau-Horn, Sarah-Maria Köpf, Nils Sänger, Christoph Dziedo, Susanne Ahrens), epd | Erstmals veröffentlicht am 29.07.2024

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 16. September 2024 | 16:00 Uhr

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