224. Sitzung des MDR-Rundfunkrates Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung am 9. Dezember 2024
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13. Januar 2025, 17:36 Uhr
- öffentlich
Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden
Eingangs würdigte der Rundfunkrat Dr. Nora Goldenbogen mit einer Schweigeminute.
Stellvertretend für den Rundfunkratsvorsitzenden, Michael Ziche, berichtete Kai Ostermann von der Sitzung der GVK am 26. und 27. November 2024 in Mainz beim SWR. Ein Schwerpunkt war die gesamtstrategische Programmdebatte Das Erste und die Mediathek. Die Angebote in der Mediathek und im Ersten entwickeln sich laut der ARD-Programmdirektorin grundsätzlich weiterhin positiv. Des Weiteren unterstützte die GVK den Gedanken, den politischen Talk auch im Non-Linearen zu stärken und dadurch neue Zielgruppen zu erreichen. Sie betonte auch die Bedeutung einer guten Datengrundlage, anhand derer sich klare Zielvorgaben überprüfen lassen. Im Bericht zum Angebot von funk wurde die besondere Rolle der Erschließung neuer Zielgruppen betont. Darüber hinaus hat die GVK ihre Forderung bekräftigt, funk in Anlehnung an die Mittelsteigerung der Big5 zu finanzieren. Außerdem wurde die Distribution der ARD in den sozialen Medien bekräftigt. Bezüglich der gemeinsamen Erarbeitung des Public Corporate Governance Kodex der ARD werde sich der Zeitplan zur Finalisierung allerdings auf Grund von möglichen neuen gesetzlichen Vorgaben durch den Reformstaatsvertrag ins Frühjahr 2025 verschieben. Kai Ostermann informierte den Rundfunkrat außerdem über den GVK-Beschluss, das Fortbildungsportfolio für Gremienmitglieder weiterzuentwickeln. Abschließend berichtete er, dass sich die GVK in Folge des Reformstaatsvertrags neu strukturieren und koordinieren müsse. Es müssten neue Verfahren zur Umsetzung der Vorgaben des Reformstaatsvertrags entwickelt werden, vor allem in dem neu hinzukommenden Bereich der Aufsicht über das Gemeinschaftsprogramm sowie auch zur Zusammenarbeit mit der Operativen oder auch dem Medienrat.
Der Rundfunkratsvorsitzende schloss den Bericht mit einer Information zum Klageverfahren des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e. V. ab. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte am 7. August 2024 in zweiter Instanz die Entscheidung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks zur Zusammensetzung des Rundfunkrates bestätigt. Eine Revision gegen das Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen nicht zugelassen, damit bleibt es bei der durch den Rundfunkrat entschiedenen Besetzung der Positionen der Arbeitnehmerverbände. Im November wurde nun das Urteil in schriftlicher Form vom Gericht übermittelt. Die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil kann durch Beschwerde angefochten werden.
Bericht des Intendanten
Der Intendant erinnerte mit ehrenden Worten an die Ende November verstorbene Dr. Nora Goldenbogen und ihre langjährige Mitwirkung im Rundfunkrat.
Er informierte sodann zu den aktuellen medienpolitischen Entwicklungen: Ende Oktober hätten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sich auf einer Tagung in Leipzig über einen Reformstaatsvertrag verständigt, der unter anderem eine Reduktion der Hörfunkwellen und der Digital- und Spartenkanäle sowie engere Regelungen beim Verbot der Presseähnlichkeit beinhalte, dabei wurde jedoch das Beitragsfestsetzungsverfahren auf die nächste Sitzung am 12. Dezember 2024 verschoben. Die vorberatende Rundfunkkommission der Länder habe Ende November einen ersten Vorschlag zum künftigen Beitragsverfahren erarbeitet, der Änderungen in der dritten Verfahrensstufe, also der Umsetzung der KEF-Empfehlung durch die Länder, vorsehe.
Da eine Umsetzung der bereits im Februar 2024 mit dem 24. Bericht vorgelegten KEF-Empfehlung zum Stichtag 01. Januar 2025 durch die Länder damit schon rein zeitlich nicht mehr möglich und die finanzielle Ausstattung der Anstalten zum Jahreswechsel dadurch weiter ungeklärt sei, hätten die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten am 19. November 2024 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde wegen der Unterlassung der Umsetzung der KEF-Empfehlung eingelegt. Auch das ZDF habe das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Klage richte sich explizit nicht gegen den Reformstaatsvertrag, betonte der Intendant.
Unabhängig von den Diskussionen der Länder verfolge die ARD weiter eine eigene Reformagenda, in deren Fokus die Freisetzung von Mitteln durch stärkere Kooperation auch im programmlichen Bereich zur Umschichtung ins Non-Lineare stehe. Derzeit entstehe eine zentrale Organisationseinheit der ARD für alle Technologiefragen, die sogenannte Tech-Unit, die künftig Geschäftsfelder wie etwa IT, Distribution, Produktion oder Konsolidierung technischer Gemeinschaftseinrichtungen steuern solle. Dabei gehe es auch um die weitere Optimierung der Zusammenarbeit mit den Partnern von ZDF und DLR. Auch die programmlichen Prozesse der Reformagenda, wie die Etablierung von Kompetenzcentern, Pool-Lösungen und Netzwerken, würden sukzessive fortgesetzt.
Der Intendant informierte über den Einstieg des Deutschlandradios in die bisher von MDR und ZDF Digital gemeinsam betriebene Innovations- und Digitalagentur GmbH (ida). Das sei ebenfalls ein wichtiger Schritt in der engeren Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten, die sich in Mitteldeutschland realisiere. Der MDR bleibe dabei Mehrheitsgesellschafter.
Der Intendant informierte über die Zustimmung der ARD zur Verlängerung der Anstellungsverträge für die Programmgeschäftsführung von ARD Kultur mit Sitz in Weimar bis Ende 2027.
Zudem werde 2025 erstmals das Film- und Serienfestival TeleVisionale in Weimar stattfinden. Der Umzug nach Weimar sei ein Effekt gemeinsamer Bemühungen von ARD Kultur, MDR Landesfunkhaus Thüringen, Freistaat Thüringen und Mitteldeutscher Medienförderung.
Der Intendant informierte zudem über die laufenden Tarifverhandlungen im MDR, die jüngste Sitzung der Enquete-Kommission im Landtag Sachsen-Anhalt vom 29. November 2024 zum Thema Mediennutzung durch Kinder und Jugendliche und zur Rechtevergabe zur Fußball-Bundesliga der Herren, bei der im Jahr 2025 eine Befassung des Rundfunkrates vorgesehen werde.
Zum 01. Dezember 2024 hätten die neue MDR-Chefredakteurin und Leiterin der Hauptabteilung Information und Innovation, Christin Bohmann, und der neue Programmgeschäftsführer des Kinderkanal von ARD und ZDF, Roman Twork, ihre Arbeit aufgenommen. Christin Bohmann und Roman Twork stellen sich dem Rundfunkrat vor.
Berichte aus den Ausschüssen
- Programmausschuss Halle
In der Sitzung des Programmausschusses Halle vom 27. November 2024 informierte die Direktorin unter anderem über den neuen Chefdirigenten des MDR-Rundfunkchores Josep Vila i Casañas, das neue Kurzfilmangebot in der ARD-Mediathek und Weimar als Austragungsort der TeleVisionale ab 2025. Letzteres solle laut Programmausschuss Halle auch zur Platzierung relevanter mitteldeutscher Themen genutzt werden. Der Ausschuss warnte vor einem kontinuierlichen Stellenabbau in den MDR-Klangkörpern. Daraufhin verwies der MDR auf verbindliche, tarifvertraglich fixierte Mindestbestzungen, die seitens des MDR eingehalten würden. Der Ausschuss befasste sich mit MDR JUMP, dessen Programmleitung seit dem 01. August dieses Jahres Sissy Metzschke inne hat. Sie präsentierte die programmliche Ausrichtung von MDR JUMP und betonte die Relevanz eines starken Onlineanteils zur Entwicklung einer Community-Marke.
Im Rahmen seiner Programmbeobachtung befasste sich der Ausschuss mit dem Format "Der Anschlag in Halle und Wiedersdorf". Für das Angebot gab es insgesamt großes Lob, Zweifel gab es an der Platzierung unter dem Label "True Crime".
- Programmausschuss Leipzig
Am 25. November 2024 tagte der Programmausschuss Leipzig im ARD-Hauptstadtstudio in Berlin. Die Ausschussvorsitzende berichtete von Einblicken in die Arbeitsstrukturen und Arbeitsweisen der Journalistinnen und Journalisten. Der Ausschuss behandelte eine Beschwerde zu einem Interview im ARD-Mittagsmagazin vom 27. Mai 2024 mit dem Präsidenten des Instituts für Wirtschaftsforschung Clemens Fuest. Der Petent beanstandete, dass Herr Fuest das Wort "Arbeit" lediglich im Zusammenhang mit Erwerbsarbeit nutze und unbezahlte Arbeit, wie z. B. Care-Arbeit und ehrenamtliche Tätigkeiten, unberücksichtigt bliebe und eine Einordnung fehle. Die Position des MDR ist, dass dem Gebot, der Vielfalt der bestehenden Meinungen in den Angeboten Ausdruck zu verleihen, nachgekommen ist und die Einordnung durch den Moderator, der die Aussagen mehrfach kritisch hinterfragte, erfolgt ist. Dieser Position konnte sich der Ausschuss einstimmig anschließen. Ein Verstoß gegen die Angebotsgrundsätze wurde durch den Programmausschuss nicht festgestellt. Weitere Themen der Sitzung waren unter anderem ein aktueller Sachstandsbericht des Reformstaatsvertrags, das KEF-Verfahren sowie die digitalen Unterhaltungsangebote von MDR JUMP.
- Telemedienausschuss
Der Ausschussvorsitzende Kai Ostermann berichtete aus der Sitzung vom 28. November 2024. Der Juristische Direktor informierte zum Sachstand der Beihilfebeschwerde des BDZV. Bezugnehmend auf eine jüngst gerichtlich getroffene Feststellung zur Auslegung des Verbotes der Presseähnlichkeit bei der Newszone-App des SWR auf Grundlage der geltenden Regelungen des § 30 Abs. 7 MStV informiert der Juristische Direktor auch zum Entwurf des Reformstaatsvertrages und den darin enthaltenen Veränderungen des Rechtsrahmens für das Telemedienangebot. Außerdem wurde der Ausschuss durch die Betriebsdirektion in einem Update zum Projekt Digitale Erneuerung informiert. Im Bericht der MDR Telemedienkoordination Informationen u.a. zur Seite ARDkurzfilm.de in der ARD Mediathek. Unter Federführung des MDR ist diese Seite Teil der kuratierten ARD-Themenwelt "Kultur". Der von MDR next geförderte und gemeinsam mit der Redaktion Geschichte und Dokumentation produzierte Storytelling-Podcast "Diagnose: Unangepasst” wurde mit dem renommierten Juliane Bartel Medienpreis ausgezeichnet. Der Medienpreis würdigt herausragende Arbeiten zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Rollenkonflikte und Diskriminierungen sichtbar machen. Informationen zum Livestream-Projekt "MDR Aktuell Live", das digitale Live-Berichterstattung durch Streams über die MDR-App und die Website mdr.de ermöglicht und auch nachträglich als On-Demand-Angebot auf Plattformen wie YouTube und Facebook zur Verfügung steht.
Bericht aus dem Verwaltungsrat
Stellvertretend berichtete Prof. Vogelbusch von der Sitzung des Verwaltungsrates, die am 04. November 2024 stattfand. Neben Informationen und Beratungen zum Statusbericht 2023 zur Umsetzung des Entwicklungsplans 2022 – 2025 und dem MDR-Strategieplan 2025, stellte das Gremium den Wirtschaftsplan 2025 fest. Als Grundlage für den Wirtschaftsplan dienten Eckwerte aus der Mittelfristigen Finanzplanung (MifriFi) 2025 – 2028. Die Wirtschaftspläne 2025 des KiKA und ebenso der GSEA ARD Kultur (Gemeinschaftseinrichtungen der ARD) wurden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Verwaltungsrat stimmte außerdem dem Wirtschaftsplan 2025 des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten zu. Ein weiterer Gegenstand der Sitzung war die Information des Verwaltungsrates über neue GEMA-Verträge, die eine Erweiterung der Rechteeinräumung, der programmlich immer wichtiger werdenden Rechte für nicht-programmbegleitende On Demand-Nutzungen beinhalten. Der Verwaltungsrat stimmte dem Abschluss neuer Verträge des MDR mit der GEMA zu. Außerdem stimmte das Gremium Anträgen zu folgenden Themen zu: der Abgabe einer befristeten Patronatserklärung zu Gunsten der Baden-Badener Pensionskasse VVaG, der Veräußerung eines Anteils des MDR an der Innovations- und Digitalagentur (ida) GmbH in Höhe von 0,9 % an Deutschlandradio sowie der Teilnahme des MDR an der glättenden Erhöhung des Stammkapitals der "Mitteldeutsche Medienförderung GmbH" (MDM).
Strategieplan 2025
Durch den MDR-Staatsvertrag verpflichtet sich der MDR, einen Entwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Der aktuelle Entwicklungsplan umfasst eine Zeitspanne von 2022 bis 2025. Die jährliche Umsetzungsplanung der MDR-Entwicklungspläne wird in jährlichen Strategieplänen konkretisiert. Aufbauend auf den Strategieplänen erfolgt die jährliche Abrechnung der Entwicklungspläne. Mit dem Strategieplan 2025 informiert der MDR über die konkreten Maßnahmen
zur Umsetzung des aktuellen Entwicklungsplans "MDR für alle" im letzten Jahr der Gültigkeit. Der Strategieplan 2025 wurde dem Rundfunkrat in seiner Sitzung vorgelegt. Die Abrechnung wird rückblickend auf 2025 am Anfang des Jahres 2026 stattfinden. Der Rundfunkrat nahm diese Informationen zur Kenntnis.
Wirtschaftsplan 2025 des MDR
Nachdem der Wirtschaftsplan 2025 in den Ausschüssen und den Landesgruppen vorberaten wurde und der Verwaltungsrat ebendiesen in seiner Novembersitzung feststellte, konnte der Rundfunkrat in seiner Sitzung über die Genehmigung abstimmen. Der MDR-Wirtschaftsplan 2025 basiert auf dem finanziellen Rahmen, den die Mittelfristige Finanzplanung (MifriFi) 2025 bis 2028 vorgibt. Ausgehend von den entsprechenden Eckwerten 2025 aus der MifriFi erfolgte im Rahmen der Feinplanung die Erstellung des Plans. Die Mitglieder des Rundfunkrates haben den Wirtschaftsplan intensiv diskutiert und sich unter anderem zu Fragen der Kürzungsnotwendigkeiten und der damit verbundenen Auswirkungen auf das Programm ausgetauscht. In der Diskussion wurde auch auf die mit Unsicherheit behaftete Planung hingewiesen, da sie auf der aktuell nicht absehbaren Umsetzung der KEF-Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2025 basiert.
Im Ergebnis stimmte der Rundfunkrat der Genehmigung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2025 zu.
Antrag Reformstaatsvertrag und Umsetzung Beitragsempfehlung aus dem
24. KEF-Bericht
Rundfunkratsmitglied Mathias Fangohr brachte einen Antrag zum Reformstaatsvertrag und Umsetzung der Beitragsempfehlung aus dem 24. KEF-Bericht ein.
Im Gremium wurden Gedanken zu dem Antrag geäußert und einzelne Punkte diskutiert. Aufgrund der Beschlussunfähigkeit zum Zeitpunkt der Debatte, wurde die weitere Befassung und Abstimmung des Antrags auf eine kommende Sitzung vertagt.
MDR-Produzentenbericht 2023
In der Sitzung des Rundfunkrates wurde der inzwischen 12. Produzentenbericht vorgelegt und durch die Rundfunkratsmitglieder diskutiert. Der Bericht dient der Gremieninformation sowie der Herstellung von Transparenz über die Mittelvergabe des MDR sowie der Produktionstätigkeit der Produzierenden. Für das Jahr 2023 erfolgt erstmalig eine separate Betrachtung der vom MDR federführend betreuten Gemeinschaftseinrichtung ARD Kultur. MDR, ARD Kultur und KiKA haben in 2023 zusammen 75 Millionen € für Auftrags-, Ko-, Misch- und Lizenzproduktionen aufgewendet. Insgesamt hat sich der Aufwand um 1.5 Millionen € erhöht. Überdies ist der Anteil der Produktionsaufwände des MDR durch unabhängige Produzierende (87,9%) erneut leicht gestiegen (2022: 86,1%).
Zusammenarbeit mit Produktionsunternehmen in Mitteldeutschland
Am 01. Juni 2023 gründete sich die Arbeitsgemeinschaft Regionale Kooperation, die aus Vertreterinnen und Vertretern des MDR und der Produzentenverbände Mitteldeutschlands besteht.
Die Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es, Zielstellungen und Absichten zu entwickeln, die die regionale Vergabe von Produktionsaufträgen optimieren und insgesamt dazu beitragen, die Produzentenlandschaft in Mitteldeutschland zu stärken. Seither hat sich die AG mehrfach getroffen. Zwischenstände wurden in der MDR- Geschäftsleitung erörtert und im Programmausschuss Leipzig des MDR-Rundfunkrates in Form von Schulterblicken dargestellt. Derzeit erfolgt die kontinuierliche Umsetzung der Zielstellungen und Absichten. Diese werden weiterhin evaluiert. 2026 soll ein alle Punkte umfassender Zwischenbericht erstellt werden, die Evaluierung soll im Programmausschuss Leipzig erfolgen.
gez. Michael Ziche, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates