MDR-Rundfunkrat genehmigt MDR-Wirtschaftsplan für 2025
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11. Dezember 2024, 10:11 Uhr
Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2024 den MDR-Wirtschaftsplan für 2025 genehmigt. Bereits am 4. November hat der MDR-Verwaltungsrat darüber beraten und den Wirtschaftsplan festgestellt. Außerdem haben sich die Ausschüsse und Landesgruppen des MDR-Rundfunkrats eingehend damit befasst.
Der MDR-Wirtschaftsplan 2025 basiert auf dem von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,94 Euro ab dem 1. Januar 2025.
Der MDR wird das Wirtschaftsjahr 2025 bei geplanten Gesamtaufwendungen von 742,5 Mio. Euro nach der vorliegenden Planung mit einem Defizit von 14,8 Mio. Euro abschließen, welches im weiteren Verlauf der Beitragsperiode ausgeglichen wird.
Die Mitglieder des Rundfunkrates haben den Wirtschaftsplan intensiv diskutiert und sich unter anderem zu Fragen der Kürzungsnotwendigkeiten und der damit verbundenen Auswirkungen auf das Programm ausgetauscht.
In der Diskussion wurde auch auf die mit Unsicherheit behaftete Planung hingewiesen, da sie auf der aktuell nicht absehbaren Umsetzung der KEF-Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2025 basiert.
MDR-Verwaltungsdirektorin Ivonne Bloche: "Insgesamt liegt mit dem Wirtschaftsplan 2025 für das erste Jahr der neuen Beitragsperiode eine solide Planung vor, auf deren Basis der MDR zum einen die Finanzierung seiner inhaltlichen Zielstellungen absichert und zum anderen auch den notwendigen Einstieg in die strategische Haushaltskonsolidierung vollzieht."
MDR-Rundfunkratsvorsitzender Michael Ziche: "Mit der Genehmigung des Wirtschaftsplanes behält der Rundfunkrat den konsequent eingeschlagenen Weg der Weiterentwicklung des MDR als modernes crossmediales Medienhaus mit vielen dialogischen und partizipativen Angeboten fest im Blick. Grundlage für den Wirtschaftsplan 2025 ist die KEF-Empfehlung für einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,94 Euro, für dessen fristgerechte Umsetzung die ARD – und damit auch der MDR – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingelegt hat."