Drei-Stufen-Test "MDR-Telemedien"
Hauptinhalt
01. Juli 2015, 16:15 Uhr
Am Mittwoch, den 1. Juli 2015 startet der Drei-Stufen-Test für das Telemedienangebot "MDR-Telemedien".
I. Drei-Stufen-Test-Verfahren
Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, neue oder veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sogenannten Drei-Stufen-Test, zu unterziehen.
Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat in seiner Sitzung vom 29.06.2015 die Durchführung eines Drei-Stufen-Tests Prüfverfahren für das Telemedienangebot "MDR-Telemedien" beschlossen. Start des Verfahrens ist der
1. Juli 2015.
Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Rundfunkrat zu prüfen,
1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
II. Angebotsbeschreibung
III. Gelegenheit zur Stellungnahme
Gemäß Ziffer II. Abs. 2 des Genehmigungsverfahrens des Mitteldeutschen Rundfunks für neue oder veränderte Telemedien und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkangebote in der Fassung vom 20. April 2009 ist Dritten durch den Rundfunkrat in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2015 beschlossen, den Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen auf zehn Wochen zu verlängern.
Dritte werden hiermit aufgefordert, bis Mittwoch, den 9. September 2015 ihre Stellungnahme zu dem Telemedienkonzept "MDR-Telemedien" abzugeben.
Die Stellungnahmen sind per E-Mail oder per Post an die Vorsitzende des Rundfunkrates, Frau Prof. Gabriele Schade an die folgende Adresse zu richten:
per Email:
rundfunkrat@mdr.de
per Post:
Mitteldeutscher Rundfunk
Rundfunkrat
04360 Leipzig
Der Rundfunkrat ist zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet (vgl. Ziffer II. Abs. 3 MDR-Genehmigungsverfahren). Bitte kennzeichnen Sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse und übermitteln diese gesondert in sicherer Form (per Post mittels Einschreiben/Rückschein) an den Rundfunkrat.
Dritte können ihre Stellungnahmen auch unmittelbar an den/die Gutachter/Gutachterin (s. unten IV) senden. Der/die Gutachter/Gutachterin wird vertrauliche Daten aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht im Gutachten ausweisen und bei unmittelbarer Zusendung nicht an den Rundfunkrat weiterleiten.
IV. Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen
Zu den marktökonomischen Auswirkungen des zu prüfenden Telemedienangebotes wird der MDR-Rundfunkrat gemäß der Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags gutachterliche Beratung durch unabhängige Sachverständige hinzuziehen.
Zur Auswahl des unabhängigen Sachverständigen führt der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks vom 1. Juli 2015 bis 20. Juli 2015 ein nicht-förmliches Interessenbekundungsverfahren durch.
Die Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für das Angebot steht hier zum Download bereit:
Der Rundfunkrat wird den Namen des/der Gutachters/Gutachterin unverzüglich nach dessen/deren Beauftragung auf dieser Internetseite veröffentlichen.
V. Entscheidung des Rundfunkrates
Der Rundfunkrat wird das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf dieser Internetseite bekannt geben.