Einfuhrbestimmungen für Pflanzen Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen – was ist erlaubt, was ist verboten?
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23. Juni 2019, 11:25 Uhr
Ein Kaktus aus Südamerika oder eine Orchidee aus Asien – in Urlaubsländern ist die Verlockung groß, schöne Exoten mit nach Hause zu nehmen. Doch die Einfuhr von Pflanzen, Stecklingen und Samen ist nur unter strengen Auflagen erlaubt. Hier erklären wir die Rechtslage.
Von Pflanzen-Mitbringseln aus Urlaubsländern außerhalb der Europäischen Union rät Christian Böhm, Leiter des Zollamtes der Berliner Flughäfen ab. Weltweit stehen 30.000 Pflanzen unter Artenschutz – und der Zoll kennt keinen Spaß, wenn sich Kakteen oder Orchideen in den Urlaubskoffer verirren.
Sobald Sie sich außerhalb von Europa oder dem Mittelmeerraum befinden – Finger weg! Egal, was Sie da mitbringen wollen. Es sei denn, Sie kennen sich aus, können sich mit den Behörden unterhalten und dort die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen beantragen.
Eingeschleppte Pflanzen richten Schaden an
Hintergrund der strengen Verordnungen: Eingeschleppte Pflanzen können großen Schaden anrichten. Sie können mit ansteckenden Krankheiten infiziert sein und Pilze, Bakterien oder Keime auf die heimische Flora übertragen. Auch die Miniermotte, die unsere Kastanienbäume befällt und vernichtet, kam vermutlich durch eingeschleppte Pflanzen nach Europa.
Ebenfalls ein Problem sind invasive Neophyten wie der Japanische Riesenknöterich. Er breitet sich aus und verdrängt zunehmend heimische Pflanzen.
Einfuhr nur mit gültigen Papieren
Wer also sicher gehen möchte und ganz legal Pflanzen oder Samen mitbringen möchte, der muss sich durch einen Dschungel der Bürokratie kämpfen und viel Zeit investieren. Für die Einfuhr von Pflanzen, Stecklingen und auch ausgewählten Samen in die Europäische Union wird ein Pflanzengesundheitszeugnis vom Pflanzengesundheitsdienst des Herkunftslandes benötigt. Bei geschützten Arten braucht man zusätzlich ein Artenschutzdokument. Vor Ort kümmern sich meist die Händler um diese Papiere. Wer ohne diese Dokumente bei der Einreise erwischt wird, dem drohen je nach Pflanzenart Geldtrafen und die Pflanzen werden beschlagnahmt. Bei der Einreise sind die Pflanzen und die Dokumente an der Grenze unaufgefordert vorzuzeigen.
Deswegen ist es ratsam, sich schon vor der Reise in ein Urlaubsland außerhalb der Europäischen Union schlau zu machen, was erlaubt ist und was nicht. Die Informationen bekommt man beim Deutschen Zoll oder auch den Pflanzenschutzdiensten der Länder. Rechtlich regelt das Washingtoner Artenschutzabkommen welche Pflanzen eingeführt werden können und welche nicht. Eine Informationsbroschüre zum Thema hat das Julius Kühn-Institut (Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen) herausgegeben.
Die Einfuhr folgender Waren aus außereuropäischen Ländern ist verboten
* die meisten Nadelgehölze
* einige Laubgehölze (Esskastanie,Eichel,Pappel aus Nordamerika)
* Obstgehölze und Glanzmispel
* Weinreben
* Zitruspflanzen
* Lose Erde und Kultursubstrate
* Nachtschattengewächse
* Kartoffelknollen
* Viele Gräserarten
Julius Kühn-Institut
Pflanzen aus der Europäischen Union einführen
Auch innerhalb der Europäischen Union ist Vorsicht geboten. Unproblematisch sind in der Regel Schnittblumen aus der EU oder verarbeitete Produkte wie Zucker. Auch Pflanzen, die nicht geschützt sind, dürfen für den Privatgebrauch auch ohne Gesundheitszeugnis mitgebracht werden. Schwieriger wird es bei Samen und Stecklingen, da für jede Pflanze und auch in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Regeln gelten.
Da müsste man sich vorher aber ganz genau erkundigen. Denn es gibt Unterschiede in den einzelnen Ländern. Bei einzelnen Arten sind Samen erlaubt, bei ganz vielen anderen wieder nicht.
Wer also unbedingt die Lieblingspflanze aus dem Urlaub als Erinnerung in den Garten pflanzen möchte, macht am besten ein Foto, findet den Namen heraus und geht zu Hause auf die Suche nach einer Gärtnerei, die mit den Exoten handelt.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Garten | 23. Juni 2019 | 08:30 Uhr