Das Bundeskleingartengesetz ist nach dem 1. Weltkrieg zustande gekommen. Weil viele Menschen gehungert haben, wurde ihnen so die Möglichkeit gegeben, für wenig Geld Land zu pachten, um selbst Obst und Gemüse anzubauen und so die Versorgung zu stützen.
Somit erkennt man den Unterschied zwischen Kleingarten und Erholungsgarten schon an der Höhe der Pacht: Für den Kleingarten liegt diese bei acht bis 13 Cent pro Quadratmeter und Jahr, für den Erholungsgarten hingegen bei zwei bis sechs Euro.
Die wichtigste Regel ist die Flächenverteilung und die Anbauverpflichtung: Ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst und Gemüse zur Verfügung stehen, ein Drittel für Laube und Wege, ein Drittel für die Erholung.
Einen Kleingarten zu haben bedeutet also durchaus, Verpflichtungen mit kleingärtnerischer Nutzung einzugehen - das allerdings für gute Konditionen. Wer lieber nicht anbauen möchte, ist im Erholgarten am besten aufgehoben.