Stichwort: Waldheimer Prozesse
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28. Juli 2010, 15:06 Uhr
Die sogenannten Waldheimer Prozesse fanden 1950 im Zuchthaus von Waldheim statt. Damit rückte das idyllische Örtchen am Nordrand des Erzgebirges ins Zentrum der Berichterstattung - auch über die Grenzen der DDR hinaus. Im April und Juni 1950 wurden hier ungefähr 3.400 Angeklagte abgeurteilt: Insgesamt erhielten nur 14 Angeklagte Haftstrafen unter fünf Jahren. In der Nacht vom 03. zum 04. November 1950 wurden 24 Todesurteile vollstreckt.
Tödliche Schnellverfahren
Die Angeklagten hatten bis zum Prozess in sowjetischen Internierungslagern wie in Bautzen, Sachsenhausen oder Buchenwald eingesessen. Ihnen wurden Kriegsverbrechen vorgeworfen bzw. nationalsozialistische Verbrechen. Allerdings waren unter ihnen auch Personen, die denunziert worden waren. So reichte es bisweilen, dass jemand die sowjetische Besatzungspolitik kritisiert hatte und dies an entsprechende Stellen gemeldet wurde; oder die Mitgliedschaft in der NSDAP hatte zu der Internierung in eines der sowjetischen Lager geführt.
Prozesse sorgen weltweit für Schlagzeilen
Die Prozesse selbst sorgten weltweit für Schlagzeilen: Das DDR-Regime missachtete während der Prozesse elementarste Regeln rechtsstaatlicher Verfahren. So waren die Richter nach ihrer politischen Zuverlässigkeit ausgewählt worden und die Dauer jedes Verfahrens stand vor Prozessbeginn fest. Die Schuld der Angeklagten wurde bei allen vorausgesetzt, Verteidiger wurden selten zugelassen und Zeugen gar nicht gehört. Nach dem Zusammenbruch der DDR mussten sich wiederum die Richter und Staatsanwälte der Waldheimprozesse in Strafverfahren für ihre Urteile verantworten.