Unterschiedliches Adoptionsrecht in Bundesrepublik und DDR
In Westdeutschland war das Vormundschaftsgericht dafür zuständig, Entscheidungen über Zuständigkeiten und Annahme von Adoptionen zu treffen. Hier wurden Adoptionen rechtlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch in §1747 geregelt.
In der DDR war die Rechtsordnung durch das Familiengesetzbuch (FGB) festgelegt. Hierin wurde das sozialistische Erziehungsziel klar definiert.
Die Erziehung der Kinder ist eine bedeutende staatsbürgerliche Aufgabe der Eltern, die dafür staatliche und gesellschaftliche Anerkennung und Würdigung finden.
Wurde die Familie den an sie gestellten Anforderungen an die Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder nicht gerecht, sollte die sozialistische Erziehung durch das Eingreifen der so genannten "Organe der Jugendhilfe" gewährleistet werden. Die Jugendhilfe wurde als ein Glied in der Kette der Jugendpolitik von Partei und Regierung angesehen. Die Entscheidung zur Adoptionsfreigabe oblag also den Jugendhilfen.
Wie viele Adoptionen gab es zwischen 1950 und 1990?
In der Bundesrepublik wurden zwischen 1950 und 1990 knapp 216.000 Kinder adoptiert. In der DDR im etwa gleichen Zeitraum 75.000. Andreas Laake schätzt, dass etwa zehn Prozent dieser Adoptionen Zwangsadoptionen gewesen sein könnten. Er geht also von mindestens 7.000 Zwangsadoptionen in der DDR aus. "Betroffen sind noch viel mehr Personen. Denn zu jedem Fall gehören zum Beispiel noch Elternteile, Geschwister, Großeltern dazu", sagt Laake.
Interessengemeinschaft Gestohlene Kinder der DDR Die Gemeinschaft ist im Februar 2017 gegründet worden, um die Anliegen der Betroffenen gebündelt nach außen vertreten zu können. Die ehrenamtlich tätige Interessengemeinschaft hat etwa 1.500 Mitglieder. Rund 60 Prozent davon sind betroffene Mütter.
Einrichtung einer DNA-Datenbank
Um diesem großen Personenkreis eine Aufklärung abseits der Aktenlage zu ermöglichen, hat sich Andreas Laake dafür eingesetzt, eine DNA-Datenbank nach kanadischem Vorbild einzurichten. Hier könnten sich Eltern, die die Vermutung haben, ihr Kind sei zwangsadoptiert worden oder ein angeblich verstorbenes Kind sei entzogen worden, freiwillig registrieren lassen. Ebenso möglicherweise adoptierte Kinder. Laake setzt sich aber nicht nur für eine solche Datenbank ein, weil er bei der Aufklärung und Suche helfen möchte. "Es geht hier auch um gesundheitliche Aspekte. Bei Ärzten werden immer Vorerkrankungen und Erbkrankheiten erfragt", so Laake. "Aber wenn ich meine Herkunft nicht kenne, kann ich darüber keine richtigen Aussagen treffen. Das ist mitunter lebensgefährlich."
Über dieses Thema berichtet der MDR auch im TV: MDR Zeitreise | 18.07.2021 | 22:00 Uhr