8. Februar 1950: Gründung der Staatssicherheit Überwachungsstaat DDR: Die Stasi war allgegenwärtig
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05. Februar 2021, 18:00 Uhr
Am 8. Februar 1950 gründete sich das Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Die Stasi, die zunächst mit der Bekämpfung von Republikfluchten und Sabotageakten betraut war, entwickelte sich zu einem Überwachungsapparat, der in alle Lebensbereiche der DDR-Bürger eingriff. Kein anderes Volk wurde so kontrolliert und überwacht. Zuletzt arbeiteten rund 90.000 hauptamtliche und etwa 170.000 Inoffizielle Mitarbeiter bei der Staatssicherheit.
Die Gründung der Stasi
Schon die Besatzer hatten in der Sowjetischen Besatzungszone umfangreiche nachrichtendienstliche Apparate mit polizeilichen Befugnissen eingerichtet. 1946 gründete die Sozialistische Einheitspartei SED schließlich die Verwaltung des Inneren und innerhalb derer den Nachrichtendienst "Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft". Ab 1948 agierte diese Geheimpolizei mit rund 700 Mitarbeitern eigenständig und wurde 1950 auf Beschluss des Politbüros und mit Zustimmung der Volkskammer in "Ministerium für Staatssicherheit" (MfS) umbenannt. Die inzwischen fast 3.000 Mitarbeiter unter Minister Wilhelm Zaisser beschäftigten sich in der Anfangszeit vor allem mit der Bekämpfung von Sabotageakten und Republikflucht.
Die Staatssicherheit: "Schild und Schwert der Partei"
Dass es am 17. Juni 1953 zu einer Erhebung des Volkes kommen konnte, lastete die SED vor allem dem Versagen des MfS an. Zur "Strafe" wurde es zu einer Unterorganisation des Innenministeriums zurückgestuft und Wilhelm Zaisser als Minister abgesetzt. Erst 1955 erhielt das MfS wieder den Rang eines eigenständigen Ministeriums. 1957 trat Erich Mielke, bislang nur in zweiter Reihe tätig, den Ministerposten an und baute das MfS zu dem flächendeckenden und umfassenden Überwachungssystem aus, das es am Ende der DDR war. Als "Schild und Schwert der Partei" war das MfS - im Volksmund Stasi genannt - nur dem Politbüro, im Zweifel Ulbricht beziehungsweise Honecker direkt unterstellt.
Repressalien der Stasi
Die Kontrolle und Repressalien der Staatssicherheit drangen in nahezu alle Lebensbereiche der DDR-Bürger. Die Stasi kontrollierte die Post, war bei der Musterung der Wehrpflichtigen anwesend, hatte Mitspracherecht bei der Besetzung von Staatsanwälten, überwachte mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) die Polizei, die Grenztruppen und alle anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen. In den 1970er-Jahren weitete sie ihre Tätigkeiten auf die zunehmenden Ost-West-Kontakte aus, in den 1980er-Jahren bemühte sie sich um eine Unterdrückung der aufkeimenden Opposition. Die hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter waren, anders als etwa der bundesdeutsche Verfassungsschutz, mit allen polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie durften verhaften, verhören, durchsuchen und konfiszieren. Dazu kam rund 1.500 Objekte des MfS in der DDR. Es waren Dienststellen in der Zentrale in Berlin, in den Kreisen und Bezirken, aber auch konspirative Wohnungen und geheime Objekte.
MfS wird in Amt für Nationale Sicherheit umbenannt
1989 arbeiteten im MfS rund 90.000 hauptamtliche Mitarbeiter, etwa 170.000 Inoffizielle Mitarbeiter waren registriert. Der Überwachungsapparat verschlang 4,2 Milliarden Ostmark und konnte doch den Willen des Volkes nicht länger unterdrücken. Selbst in den Reihen der Stasi war der Unmut groß. Auch innerhalb der Stasi kommt es 1989 zur Revolte. Im November reagierten die Volkskammer und der neu eingesetzte Ministerrat auf den Druck der Öffentlichkeit mit der Umbenennung des MfS in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Leiter wurde der bisherige Stellvertreter Erich Mielkes, Wolfgang Schwanitz. Ein Großteil der hauptamtlichen Mitarbeiter sollte entlassen werden.
Besetzung der Stasi-Zentrale in Berlin
Doch das neue Amt sollte nur einen Monat bestehen und wurde Mitte Dezember auf erneuten Druck der Bevölkerung aufgelöst. Kein Volk der Erde wurde mit einem solchen Personalaufgebot überwacht wie die DDR-Bürger. Mit einer Besetzung von Stasi-Bezirksdienststellen im Dezember 1989 in Erfurt, Leipzig, Suhl und Rostock sowie der Berliner Stasi-Zentrale im Januar 1990 verhinderten DDR-Bürger die geplante Vernichtung der Stasiakten. Sie machten so eine beispiellose Aufarbeitung der Geheimdienstaktivitäten erst möglich.
Öffnung der Stasi-Akten im Dezember 1991
Mit dem Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) im Dezember 1991 war erstmals in der Geschichte eines Nachrichtendienstes eine vollständige Öffnung der Akten und eine umfassende Einsicht der Betroffenen möglich. Zum Zwecke der Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit wurde das Amt der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) eingerichtet. Der zu verwaltende Aktenbestand war mit einer Länge von 160 Kilometern immens.
Stasi-Unterlagen kommen ins Bundesarchiv
Im November 2020 hat Bundestag für die Abwicklung der Stasi-Unterlagenbehörde und für die Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv gestimmt. Neben der Ansiedlung des Archivs für die Stasi-Unterlagen im Bundesarchiv, sieht das Gesetz auch einen Opferbeauftragten bzw. eine Opferbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur vor.
Die Filme der Stasi
Das MfS hat seine Tätigkeiten nicht nur in kilometerlangen Akten minutiös dokumentiert. So einiges, was im Alltag des Ministeriums für Staatssicherheit passierte, hielten filmfreudige Mitarbeiter auch mit der Kamera fest. Auf über 2.000 Filmen finden sich Erich Mielke in Feierlaune, der hauseigene Volvo-Fuhrpark beim Synchronwendemanöver und stundenlange Dokumentationen von Verhören und Observationen.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Zeitreise - Schild und Schwert der Partei - Aufstieg und Fall der Staatssicherheit | 12. Januar 2020 | 22:00 Uhr