Compliance im MDR MDR-Ombudspersonen sind externe Anlaufstelle bei Regelverstößen

30. September 2024, 16:27 Uhr

Die MDR-Ombudspersonen sind externe Ansprechpartner für vertrauliche Hinweise auf mögliche Rechts- oder Regelverstöße im MDR. Sie sind unabhängige Rechtsanwälte und unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Der MDR hat eine externe Ombudskanzlei beauftragt, die legitimiert ist, Hinweise auf mögliche regel- oder rechtswidrige Sachverhalte vertraulich entgegenzunehmen. Dazu gehören explizit auch Fälle von möglichem Mobbing und sexueller Belästigung etc..

Ombudspersonen wahren Vertraulichkeit

Ein Man mit dunklem Haar, Brille und Anzug steht vor einer dunklen Wand lächelt.
Marc Sendowski, Ombudsperson Bildrechte: KMR Rechtsanwälte

Die Ombudspersonen sind unabhängige Rechtsanwälte und per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört es, Hinweise vertraulich entgegenzunehmen und die hinweisgebende Person dadurch zu schützen, dass diese Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Auf Wunsch können Hinweisgeber anonym bleiben.

Ein Mann mit kurzem Haar und Anzug blicht mit verschränkten Armen in die Kamera.
Dr. Florian Eichner, Ombudsperson Bildrechte: KMR Rechtsanwälte

Die Ombudspersonen werden die Identität der hinweisgebenden Person gegenüber dem MDR nicht preisgeben, es sei denn, die hinweisgebende Person stimmt dem ausdrücklich zu. Die Ombudsperson ist keine Anlaufstelle für allgemeine Beschwerden, Unmutsäußerungen usw..

Kontaktdaten der externen Ombudsstelle Marc Sendowski / Dr. Florian Eichner

KMR Rechtsanwälte
Lampestraße 2
04107 Leipzig

Telefon: 0341–140 90–0
E-Mail: mdr-ombudskanzlei@kmr-rechtsanwaelte.de

Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Hinweise auf Verstöße gegen EU-Recht und bestimmte Straftat- und Bußgeldtatbestände bei der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz abzugeben.

Die vorrangige Nutzung eines internen Meldekanals ist jedoch zu empfehlen, um den Verstoß schnell untersuchen und abstellen zu können.

Auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz finden Sie weitere Informationen, unter anderem zur Zuständigkeit, zum gesetzlichen Anwendungsbereich, zum Meldeverfahren sowie zum Schutz von Hinweisgebenden. Außerdem können Sie direkt auf die Meldeplattform zugreifen.