Dokument MDR-Genehmigungsverfahren Telemedien
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13. März 2024, 14:11 Uhr
Das MDR-Genehmigungsverfahren für neue oder geänderte gemeinschaftliche Telemedienangebote (kurz: MDR-Genehmigungsverfahren Telemedien) regelt das Dreistufentest-Verfahren für das Telemedienangebot des MDR.
Mit dem 3. MÄStV wurden die rechtlichen Vorgaben für die Konkretisierung des Telemedienauftrages gem. § 32 MStV in Telemedienkonzepten in einzelnen Punkten geändert. Dies war Anlass für eine Aktualisierung des MDR-Genehmigungsverfahrens Telemedien.
Der Rundfunkrat des MDR hat das MDR Genehmigungsverfahren Telemedien im Benehmen mit dem Verwaltungsrat des MDR als Satzung erlassen.
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