Kennziffer: HA ZPM-2024-0045 Angebotseinholung "Rahmenverträge Produktionsdienstleistungen"

10. Oktober 2024, 11:30 Uhr

Angebotsabgabe bis 05.12.2024, 12:00 Uhr

Das Zentrale Produktionsmanagement (ZPM) des Mitteldeutschen Rundfunk führt für die nächste Vertragsperiode der Rahmenverträge Produktionsdienstleistungen eine Angebotseinholung durch. Die neuen Verträge werden ihre Gültigkeit zum 01.07.2025 erlangen.

Unter dem folgenden Link können Sie sich für Ihre Teilnahme registrieren:

Die wichtigsten Informationen zum Umgang mit dem Portal "ausschreiben24" sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Bitte beachten Sie darüber hinaus die Hinweise, die wir im Portal "ausschreiben24.com" für Sie hinterlegt haben. Bei Fragen stehen wir Ihnen in gewohnter Art und Weise gern zur Verfügung. Sie haben über das Portal die Möglichkeit Fragen an uns zu stellen, die wir Ihnen dann zeitnah beantworten werden. Diese Antworten werden allen registrierten Teilnehmern anonymisiert über "ausschreiben24.com" zur Verfügung gestellt.

  • Format: PDF

    PDF (Portable Document Format) ist ein Dateiformat für alle Betriebssysteme. PDF-Dokumente können in Browsern mit dem entsprechenden PlugIn (PDF-Viewer) dargestellt werden.

  • Größe: 123 kB
Jetzt herunterladen

Rechtliche Hinweise

Downloads erfolgen auf eigene Gefahr. Der MDR kann keine Gewähr für den Erfolg der Downloads sowie die Funktionsfähigkeit heruntergeladener Produkte auf Ihrem System übernehmen. Bei Problemen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Downloads berechtigen nur zum ausschließlichen privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der zum Download angebotenen Produkte. Es ist zudem nur gestattet, Vervielfältigungsstücke dieser Produkte, wie z.B. Kopien und Ausdrucke, zum ausschließlich privaten und sonstigem eigenen Gebrauch herzustellen oder herstellen zu lassen. Eine darüber hinausgehende Nutzung und Herstellung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des MDR möglich.

Sämtliche Downloads werden vom MDR einer Virenprüfung unterzogen. Der MDR haftet für Schäden und Beeinträchtigungen, insbesondere durch Computerviren, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Folgeschäden, wie z.B. Datenverlust.