Dienstags direkt | 26.11.2024 | 20-23 Uhr Original oder Fälschung? Schutz für regionale Produkte - von Stollen bis Holzkunst
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Champagner, Parma-Schinken und Parmesan-Käse - diese Bezeichnungen sind streng geschützt und an die Herkunft der Produkte geknüpft. Doch was ist mit sächsischen Produkten? Wie können hochwertige Produkte aus Sachsen zukünftig noch besser geschützt werden? Darüber haben wir in "Dienstags direkt" mit unseren Gästen gesprochen.
Champagner darf nur ein Schaumwein genannt werden, der aus Trauben aus dem französischen Weinbaugebiet Champagne produziert wird. Auch erzgebirgischer Butter-Stollen oder Dresdner Christstollen sind einzigartige regionale Produkte. Jedoch sieht sich beispielsweise erzgebirgische Holzkunst seit Jahren billiger Konkurrenz aus Fernost ausgesetzt.
Stollen und Holz-Kunst sind nicht die einzigen Schlager aus Sachsen. Auch Pfefferkuchen aus Pulsnitz, Uhren aus Glashütte oder sächsische Obstsäfte und Weine sind traditionelle regionale Produkte aus dem Freistaat. Wie kann man diese regionalen Produkte, die mitunter Weltruf haben, vor billigen Kopien oder Nachahmern schützen? Auch die EU stellt sich diese Frage seit einiger Zeit. Darüber sprechen wir bei "Dienstags Direkt".
Im Interesse unserer 50 Hersteller garantieren wir: Wo Erzgebirge draufsteht, ist auch zu 100 Prozent Erzgebirge drin. Unser Verband gründete sich 1990, um unser Erzgebirgisches Kunsthandwerk® vor Plagiaten und rechtswidrigen Eingriffen zu schützen. In zahlreichen Verfahren erreichten wir dieses Ziel erfolgreich.
Mehr Schutz der Holzkunst: Daumen hoch von der EU
Mit der Verordnung zum Schutz geografischer Angaben hat die Europäische Union den Schutzrahmen Ende des vergangenen Jahres auf handwerkliche und industrielle Güter erweitert. 2024 und 2025 sind erst einmal Übergangs-Jahre, für die Kunsthandwerker bedeutet das, dass ab Ende 2025 offiziell Anträge zum Schutz gestellt werden können. Dadurch sollen die Produkte aus dem Erzgebirge mehr Schutz vor Kopien, Fälschungen und illegaler Nutzung erhalten.
Wenn gar nichts mehr hilft, geht es vor das Gericht
Räuchermännchen, Nussknacker oder Schwibbögen "im Erzgebirgs-Stil" sind in den vergangenen Jahren zuhauf in den Handel gekommen. Vor allem der Begriff "im Erzgebirgs-Stil" stieß den echten Kunsthandwerkern im Erzgebirge bitter auf. Sie zogen deshalb in diesem Jahr mit Klagen gegen Billig-Kopien aus China vor Gericht. Auch vor einem deutschen Teleshopping-Kanal machten die Erzgebirger mit ihrer Klage nicht halt. Mitte Juni hatte eine Unterlassungsklage der Handwerker vor dem Landgericht Leipzig Erfolg.
Fälschungen schon seit mehr als 30 Jahren
Eine Bedrohung durch Kopien aus Fernost sehen die Männelmacher schon seit über 30 Jahren. 1990 wurde der Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller gegründet, ihm gehören rund 50 Hersteller an, etwa 200 Beschäftigte arbeiten in den zugehörigen Betrieben. Seit der Gründung habe es immer wieder unerlaubte Kopien gegeben.
Champanger, Parma-Schinken, Uhren aus Glashütte und Dresdner Stollen® - Prominente Herkunftsbezeichnungen laden immer wieder Trittbrettfahrer ein. Der Schutz regionaler Produkte durch das Markenrecht ist entscheidend, damit diese nicht zum 'Wiener Schnitzel' werden. Geschützt wird die jahrhundertealte Tradition der regionalen Hersteller und die Qualität ihrer Produkte - zum Wohle von Herstellern und Verbrauchern.
Sehr guter Stollen: mit Rosinen und Siegel
Ebenfalls seit über 30 Jahren sind viele Dresdner Bäcker im Schutzverband Dresdner Stollen e. V. organisiert. Der schützt und vertritt die Interessen der Bäcker.
Der Dresdner Christstollen ist vor allem eines: ein Genuss. Er steht mit seiner jahrhundertealten Tradition für handwerkliche Expertise und eine starke Gemeinschaft. Mit dem umfassenden Markenschutz sichern wir die Herstellerkompetenz hier in Dresden und Umgebung.
Stollen-Mädchen und Stollenfest (immer am Samstag vor dem 2. Advent) gehören mittlerweile zu festen Bestanteilen des Dresdner Lebens. Aber auch die Erzgebirgischen Bäcker haben sich vor 14 Jahren schon für ihren Butterstollen in einem Schutzverband zusammengeschlossen.
Es wurde eigens die Marke "Erzgebirgischer Weihnachtsstollen" kreiert. Für Weihnachtsstollen und Christstollen gilt: Butter, Rosinen und Zitronat gehören in den Stollen und auf den Stollen gehört neben Puderzucker auch ein Siegel.
Wissen, wo es herkommt
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist die genaue Angabe der Herkunft für den Verbraucher das entscheidende. Man müsse wissen, was man kaufe. Dabei sei auch der Griff zu günstigeren "No-Name"-Produkten okay. Doch Werbung und Angaben - vor allem auf der Verpackung - müssen eindeutig sein.
Für Verbraucher ist vor allem wichtig, dass sie wissen, was sie kaufen. Es muss nicht immer das Original sein, mancher setzt lieber auf ein preiswertes No-Name-Produkt - das ist okay. Aber die Werbung und die Angaben auf der Verpackung müssen immer klar und deutlich sein.
Kann billig auch gut sein? Und wie können hochwertige Produkte aus Sachsen zukünftig noch besser geschützt werden?
Das waren die Gäste der Sendung:
- Frederic Günther | Geschäftsführer Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e. V.
- Karoline Marschallek | Geschäftsführerin vom Schutzverband Dresdner Stollen e. V.
- Prof. Dr. Sebastian Wündisch | LL.M., Rechtsanwalt (Patent- und Marken-Schutz-Anwalt)
Im Interview:
Eva Lamby-Schmitt | ARD-Korrespondentin im Studio Shanghai
Moderation:
Redaktion: Alexander Schubert
Leitung: Lucas Görlach