Verfassungsbeschwerde Triage - die Angst, aussortiert zu werden
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23. November 2023, 11:04 Uhr
Volle Intensivstationen, Ärzte und Schwestern am Limit – die Corona-Pandemie zeigt unserem Gesundheitssystem seine Grenzen auf. Wenn nicht mehr genügend Beatmungsgeräte vorhanden sind, müssen Ärzte entscheiden, wer beatmet wird und wer nicht. Diese so genannte Triage bereitet vielen Menschen mit Behinderung große Sorge.
Wird unser Gesundheitssystem auch zukünftigen Schüben der Corona-Pandemie standhalten? Ist eine intensivmedizinische Behandlung für alle, die sie brauchen, gewährleistet? Würden Geräte zur Beatmung eines Tages knapp werden, müssten Ärzte entscheiden, wer beatmet werden sollte. Was würde ein solcher Fall für Menschen mit Behinderung bedeuten?
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat einen Leitfaden für die Triage erstellt. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Frage, wer die besten Aussichten hätte, eine intensivmedizinische Behandlung zu überleben und wer nicht. Die "Aussicht auf Erfolg" ist jedoch genau der Punkt, der vielen Menschen mit Behinderung große Sorgen bereitet, von vornherein aussortiert zu werden.
Auch Jenny Bießmann – sie lebt selbstbestimmt mit einer persönlichen Assistenz - macht sich darüber Gedanken. Eine Infektion mit dem Corona-Virus wäre für sie mit großer Wahrscheinlichkeit lebensgefährlich.
Wenn die Intensivbetten, die Intensivkapazitäten voll sind und ich an Corona erkranken würde, würde das bedeuten, dass ich nicht unbedingt an ein Beatmungsgerät komme, bzw. ich ein Bett auf der Intensivstation bekomme, weil meine Erfolgsaussichten eher geringer sind, weil ich eine fortschreitende Behinderung habe. Und wenn dann ein junger sportlicher Mensch ohne Behinderung eingeliefert wird, müsste ich verzichten.
Triage heißt übersetzt Auswahl. Im Fall fehlender Intensivbetten müssten Ärzte entscheiden, wer behandelt werden kann und wer nicht. Eine Situation, die man eigentlich nur aus der Katastrophenmedizin kennt. Aber auch die Pandemie kann zur Katastrophe werden. Nach welchen Kriterien wird dann entschieden?
Jan Schildmann ist Medizinethiker an der Universität Halle. Gemeinsam mit anderen Kollegen hat er für den Fachverband der Intensivmediziner solche Kriterien erarbeitet.
Wenn sich herausstellen sollte, dass keine Kapazitäten zur Verfügung stehen, dann haben wir zum einen vorgeschlagen, dass das Kriterium die Erfolgsaussicht sein soll, d.h. die Frage, wer eine bessere Chance hat die intensivmedizinische Therapie zu überleben. Und das andere Wichtige war aber auch, zu klären, wer denn beteiligt sein soll bei der Entscheidungsfindung, dass nicht eine Person damit alleine gelassen wird. Diese Handlungsempfehlungen waren gedacht, um die Entscheidungsfindung im Einzelfall zu strukturieren.
"Ungleichbehandlung darf nicht sein"
Für Jenny Bießmann sind diese Empfehlungen Grund für große Ängste. Die Wahlberlinerin lebt von Geburt an mit einer spinalen Muskelatrophie und ist Gründerin des Vereins Akse e.V.
Sie berät Menschen mit Behinderung zum Thema selbstbestimmtes Leben und hat festgestellt, dass sie mit ihrer Angst, “aussortiert” zu werden, nicht alleine ist. Deshalb hat die 35jährige gemeinsam mit anderen Betroffenen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht - gegen das Kriterium der Erfolgsaussicht im Falle einer Triage.
Hier werden Menschen gegeneinander aufgewogen. Ein Mensch mit Behinderung ist – ich sag es jetzt mal hart – weniger wert als ein Mensch ohne Behinderung. Und deshalb kommt der Mensch ohne Behinderung an das Beatmungsgerät und der Mensch mit Behinderung wird außen vorgelassen. Und ich finde das ist so eine Ungleichbehandlung, das darf nicht sein, das sollte nicht sein.
Seit Juni beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Beschwerde. Bisher ohne Ergebnis. Die Beschwerdeführer fordern eine juristische Regelung für den Fall der Triage. Die jetzt geltenden Kriterien sind nämlich nur Empfehlungen.
Im Gespräch bleiben
Aber der deutsche Staat darf nicht per Gesetz festlegen, wer gerettet wird und wer nicht. Das verbietet der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Ärzte müssen also im Einzelfall nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Ein moralisches Dilemma. Das weiß auch Jan Schildmann.
Jedes Kriterium, das wir anwenden würden, hätte ja Konsequenzen. Letztendlich ist dieser Konflikt auch nicht auflösbar. Das sind tragische Entscheidungen und diejenigen, die sie treffen müssen, laden auf jeden Fall Schuld auf sich. Entscheidend scheint mir dabei zu sein - und das finde ich auch gut - dass wir darüber diskutieren und auch ringen.
Auch für Jenny Bießmann und ihre Mitstreiter ist die Triage-Diskussion bisher eher eine theoretische, aber eine wichtige. Denn sie macht deutlich, welch entscheidende Rolle Solidarität und Verantwortung des Einzelnen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft haben. Zuallererst davon wird abhängen, wie wir alle durch diese Pandemie kommen.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Selbstbestimmt - Das Magazin | 14. Februar 2021 | 08:00 Uhr