Dürfen ukrainische Geflüchtete arbeiten?
Hauptinhalt
25. März 2022, 16:34 Uhr
Dass sich Geflüchtete in Deutschland sofort einen Job suchen können, ist nicht selbstverständlich. Bei ukrainischen Kriegsflüchtlingen ist das anders. Schon die vorläufige Aufenthaltserlaubnis der örtlichen Ausländerbehörde ist mit einer Arbeitserlaubnis verbunden. Wichtig ist laut Bundesarbeitsministerium allerdings, dass auf dem Dokument tatsächlich der Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" steht. Damit kann man sich sowohl auf feste Stellen etwa in einem Unternehmen bewerben als auch ein eigenes Unternehmen gründen oder freiberuflich auf Honorarbasis arbeiten.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat bereits angekündigt, die Menschen aus der Ukraine so schnell und gut es geht, in den Arbeitsmarkt zu intergieren. Eine Anstellung findet man in Deutschland am besten über die Arbeitsvermittlung der Arbeitsagentur (auch auf Englisch):
Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Die Arbeitsagentur unterstützt auch mit kostenlosen Lehrgängen oder Coachings, falls wichtige Qualifikationen vor dem Jobeinstieg fehlen. Häufig steht da auch die Sprachbarriere im Weg. Um Deutsch zu lernen, können ukrainische Geflüchtete an sogenannten Integrationskursen teilnehmen. Für Menschen, die staatliche Leistungen bekommen, ist der Kurs kostenlos. Weitere Informationen (auch auf Englisch und Russisch):
BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Integration
Grundsätzlich gibt es in Deutschland einen Mindestlohn. Aktuell liegt dieser bei knapp zehn Euro (9,82 Euro). Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, dass der Mindestlohn noch in diesem Jahr auf zwölf Euro ansteigt. Wer das Gefühl hat, nicht wie vorab vereinbart bezahlt zu werden oder sich anderweitig im Job benachteiligt fühlt, kann sich bei der Initiative Faire Integration Hilfe holen (auch auf Englisch).
Faire Integration (faire-integration.de)
Alle Berufe können Ausländerinnen und Ausländer allerdings nicht ohne Weiteres ausüben. Wer in der Ukraine etwa als Ärztin, Lehrer oder Erzieherin gearbeitet hat, muss sich die Qualifikation erst anerkennen lassen. Informationen dazu sind auf dem Anerkennungsportal des Bundesbildungsministeriums zu finden (auch auf Russisch und Englisch):
Portal zur Anerkennung in Deutschland (anerkennung-in-deutschland.de)
Da das Prozedere der Anerkennung recht langwierig und kompliziert sein kann, empfiehlt sich eine Beratung (kostenlos) beim Netzwerk Integration durch Qualifizierung. Allein in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es 15 Beratungsstellen. Eine Übersicht und weitere Informationen (auch auf Englisch) gibt es auf dieser Seite:
Network IQ
Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die Themen Arbeit und soziale Sicherung hat das zuständige Bundesministerium auf seiner Internetseite gebündelt (auch auf Russisch und Ukrainisch):
BMAS (informationen zum Ukraine-Krieg)