Landtagswahl AfD-Streit um Direktkandidaturen: Höckes Landesvorstand verliert vor Gericht
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25. Juni 2024, 20:30 Uhr
In der AfD gibt es wieder einmal internen Streit um die Besetzung von Posten. Diesmal sind es zwei gewählte Landtags-Direktkandidaten, die der Parteiführung um Björn Höcke nicht passen. Die Beiden wehren sich mit juristischen Mitteln.
In der Thüringer AfD gibt es die nächste Auseinandersetzung über Personal. Der Landesvorstand akzeptiert zwei Landtags-Direktkandidaten nicht, die in Westthüringen ordentlich von der Basis gewählt worden waren - und verlangte eine Neuwahl im AfD-Kreisverband Westthüringen. Dagegen zogen die bereits Gewählten erfolgreich vor Gericht.
In einem Eilverfahren vor dem Landgericht Meiningen bekamen Stephan Müller und Christoph Walter Recht. Ursprünglich sollte die Neuwahl am Mittwoch stattfinden.
Klage gegen Wiederholungswahl
Beide, Walter und Müller, waren im Februar zu Direktkandidaten der AfD in zwei Westthüringer Wahlkreisen gewählt worden. Dagegen legte der Landesvorstand der Partei um Björn Höcke Einspruch ein: aus formellen, aber auch kandidatenbezogenen Gründen. In Absprache, in einem Vergleich, wie es heute hieß, mit dem Kreisverband sollte es kurzfristig eine Wiederholungwahl geben. Das wollten Müller und Walter nicht hinnehmen - sie klagten gegen den AfD-Kreisverband Westthüringen auf Unterlassung dieser Wahl.
Am Dienstag um 14 Uhr ging die Verhandlung vor der 1. Meininger Zivilkammer los. Es knisterte zwischen den Parteien. Müller und Walter seien ordnungsgemäß gewählt, sagte deren Anwalt. Die Wahl sei nicht ordnungsgemäß gelaufen, sagte der Anwalt des AfD-Kreisverbandes. Die Redezeit für die Kandidaten sei mit drei Minuten zu kurz gewesen, mit Nachfragen seien es fünf gewesen, entgegnete der Anwalt der Kläger. Und dass die reine Redezeit auf drei Minuten begrenzt wurde, habe ein Mitglied des Landesvorstandes so entschieden.
Gericht widerspricht Landesvorstand
Dass es auch kandidatenbezogene Gründe für den Einspruch gab, wurde angesprochen - Hintergründe gab es keine dazu. Der Klägeranwalt sprach allerdings von einer Diffamierungskampagne gegen verdiente Parteimitglieder. Die Gegenseite widersprach.
Wenn man der Argumentation des Landesvorstandes folge, sagte der Richter, dann könnte ja der Landesvorstand auch einfach Kandidaten benennen. Das ginge nicht, widersprach der Anwalt des Kreisverbandes. Man könne nur einmal Einspruch einlegen.
Kurz nach 16 Uhr wurde dann die Entscheidung in diesem Eilverfahren verkündet: die Neuwahl muss ausfallen, sagten die Richter. Der AfD-Landesvorstand sei der eigenen Parteisatzung zufolge gar nicht einspruchsberechtigt gewesen.
Müller und Walter treffen auf den Landesvorstand
Zu Ende ist die Geschichte damit noch nicht. Am Freitag treffen Müller und Walter am Erfurter Landgericht direkt auf den Landesvorstand. Sie wollen, dass der ihre Kandidatur bestätigt. Die unterschriebenen Kandidatenlisten müssen eigenglich schon Donnerstag abgegeben werden.
MDR (ost)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | THÜRINGEN JOURNAL | 25. Juni 2024 | 19:00 Uhr
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