Vor der Corona-Pandemie im Jahr 2020, als die Arbeitslosigkeit stieg, hieß es oft, in Thüringen herrsche die geringste Arbeitslosigkeit seit den 90er-Jahren. Doch ist dieser Vergleich zulässig? Durch Gesetzesänderungen wurde die Zählung oft geändert. Die heutige Arbeitslosenzahl ist damit kaum mit früheren vergleichbar. In den Nullerjahren flossen noch Erwerbslose in die Arbeitsmarktstatistik ein, die jetzt als Unterbeschäftigte gelten. In der Folge sank die Arbeitslosigkeit, da viele Erwerbslose aus der Statistik fielen.
Nur in wenigen Fällen führten Gesetzesänderungen dazu, dass die Arbeitslosenzahlen in der amtlichen Statistik stiegen. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Hartz-IV-Reform, da ab 2005 die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger in die Statistik einbezogen wurden. Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) erhöhte dieser Hartz-IV-Effekt die Arbeitslosenzahl damals um etwa 380.000.
Für Analysen lassen sich diese Änderungen im Grunde berücksichtigen. Dabei gilt: Je regionaler man Zahlen vergleichen will, desto schwieriger wird es. "Durch Gebietsreformen hat sich viel geändert", sagt Stefan Theuer vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Sachsen-Anhalt/Thüringen. Zudem weist er darauf hin, dass in Ostdeutschland erst mit Beginn der Neunzigerjahre eine zuverlässige statistische Erhebung entwickelt wurde, um valide Zahlen zu liefern.