Petition Campact übergibt Unterschriften für Grundrechte-Entzug gegen Höcke
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01. Februar 2024, 20:21 Uhr
Mit mehr als 1,6 Millionen Unterschriften fordern Menschen den Entzug einiger Grundrechte für Björn Höcke. Das hätte weitreichende Folgen für den Thüringer AfD-Vorsitzenden.
Rund 1,67 Millionen Unterschriften für die Entziehung einiger Grundrechte von Thüringens AfD-Vorsitzenden Björn Höcke sind am Donnerstag Mitgliedern einiger Fraktionen des Bundestages überreicht worden. Indra Ghosh, der eine Online-Petition auf der Plattform des Kampagnennetzwerks Campact gestartet hatte, übergab die gesammelten Unterschriften und Forderungen der Aktion "Höcke stoppen" unter anderem an Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann in Berlin.
Mit mehr als 1.675.000 gesammelten Unterschriften ist es nach Angaben der Organisatoren, die größte Online-Petition Deutschlands. Auf der Plattform des Kampagnennetzwerks Campact startete die Unterschriftensammlung bereits vor zwei Monaten. Einen Aufschwung erhielt die Aktion aber nach Bekanntwerden des Potsdamer Treffens radikal rechter Aktivisten und Extremisten mit einigen AfD-Funktionären.
Bundestag zum Handeln aufgefordert
In der Petition wird die Bundesregierung sowie der Bundestag dazu aufgefordert, einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes für den Partei- und Fraktionschef der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD zu stellen. Die Möglichkeit des Grundrechte-Entzugs ist in diesem Artikel geregelt. Demnach können Grundrechte verwirkt werden, wenn Rechte wie die freie Meinungsäußerung "zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht" werden.
Ein entsprechender Antrag kann allerdings nur vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung gestellt werden. Die Entscheidung über die Verwirkung und ihr Ausmaß spricht das Bundesverfassungsgericht aus.
Am 1. September wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. In Umfragen liegt Höckes AfD derzeit deutlich in Führung. Sollte Höcke Grundrechte nach Artikel 18 verlieren, könnte ihm dazu neben dem eignen Wahlrecht für die Zeit auch das eigene Antreten bei der Thüringer Wahl verwehrt bleiben.
MDR (gh)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 25. Januar 2024 | 19:00 Uhr