Bundesverfassungsgericht Paritätsgesetz in Thüringen endgültig gekippt

18. Januar 2022, 16:45 Uhr

Die frühere rot-rot-grüne Regierung machte abwechselnd mit Männern und Frauen besetzte Wahllisten zur Pflicht. Das kippte das Landesverfassungsgericht. Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht blieb jetzt erfolglos.

Parteien darf in Thüringen per Gesetz weiterhin nicht vorgeschrieben werden, ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung, die das Paritätsgesetz in dem Bundesland für nichtig erklärt hatte, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit.

Mehrere Beschwerdeführer waren nach Karlsruhe gezogen, darunter Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der Politik in Thüringen. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, hieß es vom Bundesverfassungsgericht. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig. Damit ist das Thüringer Paritätsgesetz endgültig gescheitert.

Paritätsgesetz beschlossen - und dann gekippt

Das Paritätsgesetz war 2019 im Thüringer Landtag beschlossen worden. Damals hatte Rot-Rot-Grün noch eine Mehrheit. Linke, Grüne und SPD wollten auch die anderen Parteien dazu verpflichten, ihre Landtags-Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Zum Jahresbeginn 2020 trat das Gesetz in Kraft, es wurde aber nie angewendet.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte im Sommer 2020 die gesetzlich verankerte Quotenregelung für Landtagswahlen in Thüringen gekippt. Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, hatte der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, die Entscheidung begründet.

Geklagt gegen die Quotierungspflicht hatte damals die Thüringer AfD. Auch in Brandenburg scheiterte ein Paritätsgesetz, weil es nach Klagen von NPD und AfD von einem Gericht gekippt wurde.

Thüringer ziehen vors Bundesverfassungsgericht

Mehrere Thüringer waren daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gezogen, darunter auch Landtagspolitikerinnen. Die Bundesverfassungsrichter lehnten die Beschwerde aber aus mehrere Gründen ab. So seien die Länder selbst für die Wahlen in ihrem Verantwortungsbereich zuständig. Außerdem sei die Beschwerde in Karlsruhe nicht ausreichend begründet worden.

Zu den Beschwerdeführern in Karlsruhe zählten der gesamte damalige Vorstand und Mitarbeiterinnen des Landesfrauenrates Thüringen e.V. sowie der Chef des Paritätischen Thüringen Stefan Werner und drei Mitglieder der Partei Die Linke. Die Kasseler Uni-Professorin Silke Laskowski hatte die Beschwerde juristisch begleitet. Die Initiative war vom Landesfrauenrat ausgegangen.

Linke im Landtag: Fall noch nicht entschieden

Nach Ansicht der Linke-Landtagsfraktion ist mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache noch nichts entschieden, da diese nur aus formellen Gründen nicht angenommen wurde. Die Sprecherin für Demokratie und Verfassung, Anja Müller, sagte, der Weg sei weiter frei, eine Paritätsregel im Wahlrecht zu finden.

Quelle: MDR/dpa (jml/fno)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 18. Januar 2022 | 11:00 Uhr

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