Altenburg Testkäufer decken Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz auf

01. Juni 2024, 04:23 Uhr

Noch immer verstoßen Geschäfte im Altenburger Land gegen das Jugendschutzgesetz. Das haben erneute Kontrollen des Landratsamtes in 64 Läden und Tankstellen ergeben. 21 von ihnen hatten den jugendlichen Testkäufern Alkohol oder Zigaretten verkauft. Gegen die Verkäufer wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bei Testkäufen vor einem halben Jahr im Altenburger Land hatten die Ordnungsbehörden noch 33 Verstöße aufgenommen.

Alkoholregal im Späti
Fast jeder dritte Laden hat bei Alkohol- und Nikotin-Testkäufen im Altenburger Land gegen den Jugendschutz verstoßen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Future Image

Das Landratsamt Altenburger Land macht die Testkäufe in Zusammenarbeit mit Polizei, Ordnungsämtern und Jugendlichen in verschiedenen Regionen des Landkreises.

Auch Alkopops erst ab 18 Jahren

Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Bier-Mixgetränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ausgegeben werden. Branntweinhaltige Getränke, dazu zählen unter anderem auch die sogenannten Alkopops, gibt es erst ab 18 Jahren. Auch für Tabakwaren oder E-Zigaretten müssen die Käufer volljährig sein.

Höhere Bußgelder für Gewerbetreibende

Mitarbeiter, die das erste Mal gegen die Auflagen verstoßen, müssen mit bis zu 1.000 Euro rechnen. Bei Verstößen durch Gewerbetreibende liegt das Ordnungsgeld weit höher.

MDR

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 31. Mai 2024 | 08:00 Uhr

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