Wolken türmen sich über Windrädern
Windräder (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Steffen Unger

Thüringer Oberverwaltungsgericht Vorrangflächen für Windräder in Mittelthüringen für unwirksam erklärt

22. November 2022, 21:40 Uhr

Am Dienstag entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar: Die Windvorranggebiete für Mittelthüringen sind unwirksam. Noch ist dieses Urteil nicht rechtskräftig. Falls es das wird, können Windenergiefirmen überall dort Windräder beantragen, wo sie es für richtig halten. Aber auch aus anderen Gründen muss Mittelthüringen die Flächen jetzt neu ausweisen.

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag die aktuellen Windvorranggebiete in Mittelthüringen für unwirksam erklärt. Damit gaben Thüringens höchste Verwaltungsrichter den Anträgen mehrerer Windenergiefirmen recht. In einem sogenannten Normenkontrollverfahren hatten die Unternehmen prüfen lassen, ob bei der Ausweisung der Flächen ihre gesetzlich verankerten Rechte verletzt worden sind. Vorranggebiete legen fest, wo Windräder genehmigt werden dürfen. Sind sie rechtswirksam ausgewiesen, werden damit Anlagen außerhalb ihrer Grenzen ausgeschlossen.

Begründung für höhere Mindestabstände vermisst

Die Richter in Weimar sind der Auffassung, dass die regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen gravierende Fehler gemacht hat, als die Flächen festgelegt wurden. So enthält der sachliche Teilplan Wind des Regionalplanes von 2018 die Vorgabe, dass zwischen Windrädern und Wohngebieten sowie anderen bebauten Flächen mindestens 1.250 Meter Abstand eingehalten werden müssen. Dafür fehlt dem Gericht eine nachvollziehbare Begründung. Der Winderlass des Landes sieht für den gesamten Freistaat 1.000 Meter vor. Dass Mittelthüringen über diese Vorgabe hinausgegangen sei, habe erheblichen Einfluss auf den Umfang der Flächen, die am Ende für den Bau von Windrädern bleiben, so die Richter.

Weimar Verwaltungsgericht Thüringer Oberverwaltungsgericht Verfassungsgerichtshof
Oberverwaltungsgericht in Weimar Bildrechte: MDR/Sebastian Großert

Generelles Bauverbot in Landschaftsschutzgebieten bemängelt

Außerdem bemängelt das Gericht Fehler beim Umgang mit Landschaftsschutzgebieten. Ganz konkret beim Erfurter Steigerwald, dem Schötener Grund bei Apolda, der Hainleite und den Fahner Höhen. Für diese und neun weitere Areale sei nicht ausreichend begründet worden, weshalb Windräder generell ausgeschlossen seien und auch Einzelfälle nicht geprüft werden dürfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richter haben keine Revision zugelassen. Allerdings kann die regionale Planungsgemeinschaft beim Bundesverwaltungsgericht dagegen Beschwerde einlegen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verlieren die Vorranggebiete ihre Ausschlusswirkung. Dann würden die Behörden in den Landkreisen Bauanträge von Windenergiefirmen für alle Standorte mit entsprechender Windhäufigkeit prüfen und gegebenenfalls genehmigen müssen.

Firma "Energiequelle" erhofft Chancen für ältere Projekte

Unter den Klägern vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht war das Windenergieunternehmen "Energiequelle". Jürgen Fuß, bei "Energiequelle" für Projektentwicklung zuständig, sagte MDR THÜRINGEN nach der Urteilsverkündung, er freue sich über die Entscheidung. Sein Unternehmen habe in Mittelthüringen über Jahre an Projekten gearbeitet, die nicht umgesetzt werden konnten, weil die regionale Planungsgemeinschaft sich nicht für die ausgewählten Flächen entschieden habe. Das Unternehmen habe seit Längerem Unterlagen vorbereitet und Gutachten aktuell gehalten. Man werde sofort Genehmigungen beantragen, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

Vorranggebiete in ganz Thüringen müssen überarbeitet werden

Die Richter haben ihr Urteil auf Basis der rechtlichen Regelungen von 2018 gefällt, als die Vorranggebiete genehmigt worden waren. Bereits 2015 hatte Thüringens oberstes Verwaltungsgericht die Windvorranggebiete für Mittelthüringen gekippt. Die Entscheidung von Dienstag gilt als weniger schwerwiegend, weil sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie inzwischen gravierend geändert haben. So tritt am 1. Februar 2023 das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft. Es macht Thüringen die Vorgabe, 2,2 Prozent der Landesfläche bis 2032 für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Derzeit sind 0,4 Prozent der Fläche von Thüringen mit Anlagen bebaut. Vor diesem Hintergrund müssen die Vorranggebiete in allen vier Thüringer Planungsregionen zügig überarbeitet werden.

MDR (dr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Das Fazit vom Tage | 22. November 2022 | 18:00 Uhr

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