Verkehr Freie Fahrt in beide Richtungen: Mehr Einbahnstraßen in Erfurt für Radler benutzbar
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03. Februar 2023, 17:06 Uhr
Radfahrer in Erfurt dürfen künftig noch mehr Einbahnstraßen in der Innenstadt in beide Richtungen nutzen. Wie die Stadt mitteilte, werden in der kommenden Woche weitere Straßen mit Schildern versehen.
Die Freigabe wird für die Marstallstraße, den Klostergang, die Kronenburggasse und die Nebenfahrbahn des Juri-Gagarin-Ringes zwischen Max-Cars-Platz und Herrenbreitengasse erteilt. Auch in der Eichenstraße darf in Gegenrichtung geradelt werden.
Ziel: Radverkehr soll flüssiger werden
Ab Mitte Februar darf dann auch dort "gegen den Strom" geradelt werden. Ziel sei es, den Radverkehr flüssiger zu gestalten und damit das Radfahren in Erfurt attraktiver zu machen, erklärt Erfurts Radverkehrsbeauftragter Dirk Büschke. Insgesamt gibt es damit in Erfurt 28 Kilometer Einbahnstraßen, die von Radlern in beiden Richtungen benutzt werden dürfen.
Grundsätzlich dürfen Radfahrer nur in der vorgegebenen Richtung Einbahnstraßen benutzen. Wenn sie mit einem Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind, darf sie auch entgegen der Fahrtrichtung benutzt werden.
Damit eine Einbahnstraße für entgegenkommende Radler freigegeben werden kann, sollte sie allerdings einige Bedingungen erfüllen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sollte bei 30 km/h liegen, die Fahrbahn sollte ausreichend breit sein und im Streckenverlauf sowie an den Kreuzungen übersichtlich.
Wer muss wem ausweichen?
Treffen Kfz und entgegenkommendes Fahrrad in einer Einbahnstraße aufeinander und ein gefahrloses Vorbeifahren ist nicht möglich, gelten üblicherweise die in Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung definierten Grundregeln zur ständigen Vorsicht und der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Verkehrsrechtsanwalt Alexander Rietesel kann keine eindeutige Regelung für diesen Fall benennen. Allerdings ist in der Praxis davon auszugehen, dass eher der Fahrradfahrer kurzzeitig in eine vorhandene Lücke ausweichen muss. Dies liegt vor allem daran, dass sich der Drahtesel deutlich leichter zur Seite manövrieren lässt. "Das Zusatzzeichen 'Radverkehr frei' sagt aus, dass mit Radverkehr in der Einbahnstraße aus der Gegenrichtung zu rechnen ist. Für die Verkehrsteilnehmer, die die Einbahnstraße in der 'richtigen' Richtung befahren, bedeutet dies, dass sie auf die Radfahrer besondere Rücksicht nehmen müssen", sagt er.
Für die Verkehrsteilnehmer, die die Einbahnstraße in der 'richtigen' Richtung befahren, bedeutet dies, dass sie auf die Radfahrer besondere Rücksicht nehmen müssen.
Für den Anwalt könnte die Situation aus rechtlicher Sicht aber durchaus unmissverständlich gestaltet werden. Beispielsweise, wenn für den gegenläufigen Radverkehr auf der Straße ein Radweg durch eine gestrichelte Linie aufgebracht werden würde.
MDR (cma/co)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 03. Februar 2023 | 15:30 Uhr
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