Behandlung verweigert Halle-Attentäter aus Erfurter Klinikum in ein Haftkrankenhaus verlegt
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20. Mai 2024, 15:23 Uhr
In Halle wollte er vor viereinhalb Jahren zahlreiche Menschen in einer Synagoge töten. Seitdem wird Stephan B. unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen bewacht - zuletzt in einem Krankenhaus in Erfurt. Nun wurde er nach Nordrhein-Westfalen verlegt.
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Nach einem dreitägigen Krankenhaus-Aufenthalt in Erfurt ist der Attentäter von Halle verlegt worden. Ein Sprecher des Thüringer Justizministeriums sagte, am Pfingstmontag sei er mit einem Hubschrauber in ein Haftkrankenhaus geflogen worden. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa handelt es sich um ein Justizvollzugskrankenhaus in Nordrhein-Westfalen.
Stephan B. war am vergangenen Freitag wegen gesundheitlicher Probleme aus der Haftanstalt im thüringischen Tonna im Kreis Gotha ins Erfurter Helios-Klinikum gebracht worden. Polizisten vor dem Klinikum sorgten für Aufsehen. Im Krankenhaus soll B. jegliche ärztliche Behandlung abgelehnt haben.
Krankenhaus in Leipzig verweigerte Aufnahme
Der Gefangene war in die Erfurter Klinik gebracht worden, nachdem das Haftkrankenhaus in Leipzig seine Aufnahme zuvor verweigert hatte. Laut dpa-Informationen wurde dies mit Sicherheitsbedenken begründet.
Der Ministeriumssprecher wollte sich dazu nicht äußern. Ob die Einlieferung des Attentäters Folgen für den Betrieb des Erfurter Krankenhauses hatte, blieb vorerst unklar. Eine Anfrage dazu wurde über die Pfingsttage nicht beantwortet.
Nach Attentat in Halle zu lebenslanger Haft verurteilt
Der als Halle-Attentäter bekannt gewordene Stephan B. war 2020 wegen eines rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle in Sachsen-Anhalt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte er versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als ihm das nicht gelang, erschoss er nahe der Synagoge zwei Menschen und verletzte zwei weitere.
Während er im Gefängnis Burg in Sachsen-Anhalt einsaß, gelang es Stephan B. im Dezember 2022, zwei Justizvollzugsbeamte als Geiseln zu nehmen. Ein Ausbruch gelang ihm nicht. Wegen dieser Tat wurde er zu einer zusätzlichen Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Seitdem saß B. in verschiedenen Gefängnissen. Kurz nach der Geiselnahme in Burg wurde er ins bayerische Augsburg ausgeflogen und im Juni 2023 in die JVA Wolfenbüttel in Niedersachsen verlegt.
Vor Beginn des Prozesses wegen Geiselnahme saß er in der Jugendanstalt Raßnitz in Sachsen-Anhalt. Nach dem Urteil wurde B. dann nach Tonna in Thüringen verlegt. Er wird unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen bewacht und gilt als nicht behandlungsbereit und nicht behandlungsfähig.
MDR (co/mm)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 17. Mai 2024 | 17:30 Uhr