Justiz Thüringer AfD-Chef Höcke wegen NS-Vokabular angeklagt
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05. Juni 2023, 20:34 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) hat gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke Anklage wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhoben. Dabei geht es um eine Rede, die Höcke am 29. Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampf-Veranstaltung seiner Partei gehalten hat. In dieser habe er die verbotene Losung der Sturmabteilung der NSDAP (SA) "Alles für Deutschland" verwendet, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Höcke soll um die Herkunft und Bedeutung dieser Formel gewusst haben, so die Staatsanwaltschaft weiter. Er habe über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt.
Landtag hat Immunität von Höcke erneut aufgehoben
Die Anklage wurde laut Staatsanwaltschaft am 16. Mai am Landgericht Halle erhoben. Sie wirft Höcke dabei einen Verstoß gegen die beiden Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuches vor. Dabei geht es zum einen um das "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" sowie zum anderen um das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Im nächsten Schritt muss das Gericht die Anklage zur Verhandlung zulassen. Ob dies bereits geschehen ist, wurde nicht mitgeteilt.
Zuvor hatte bereits der Justizausschuss des Thüringer Landtages die Immunität von Höcke aufgehoben. Das ist die Voraussetzung, dass die Staatsanwaltschaft gegen einen Abgeordneten ermitteln kann. Dies war nicht das erste Mal, dass die Immunität von Höcke aufgehoben wurde.
In einem Verfahren vor rund 1,5 Jahren gegen Höcke hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ein Ermittlungsverfahren gegen Höcke wieder eingestellt. Dort ging es zunächst um den Verdacht der Volksverhetzung nach einem Facebook-Post gegen die Seenotretterin Carola Rackete.
MDR (dr), AFP
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 05. Juni 2023 | 16:00 Uhr