Ein Joint auf getrockneten Cannabisblüten.
Seit dem 1. April darf Cannabis unter Auflagen in Deutschland konsumiert werden. Bildrechte: imago/Panthermedia

Cannabis-Auflagen "Das Cannabis-Gesetz ist zu schnell gekommen" - Maier sieht Probleme für die Polizei

01. April 2024, 12:56 Uhr

Zweieinhalb Jahre hat die Bundesregierung an dem Gesetz gearbeitet, doch für Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) ging es am Ende zu schnell. Die Cannabis-Teillegalisierung wird laut Maier die Thüringer Polizei vor Herausforderungen stellen. Erst jetzt sollen THC-Schnelltests für die Kontrollen im Straßenverkehr beschafft werden.

Innenminister Georg Maier (SPD) hat die Teillegalisierung von Cannabis kritisiert. Aus polizeilicher Sicht sei die Kontrolle der Auflagen für den öffentlichen Konsum eine Herausforderung. Das Gesetz sei zu schnell gekommen, es habe mehr Zeit gebraucht, sagte Maier MDR THÜRINGEN.

Georg Maier, Innenminister SPD Thüringen
Das Gesetz war vor zweieinhalb Jahre von der Bundesregierung angekündigt worden, trotzdem sagt Thüringens Innenminister Georg Maier: "Das Cannabis-Gesetz ist zu schnell gekomen" Bildrechte: picture alliance/dpa | Patrick Pleul

Hanfverband kritisiert Innenministerium

Dem widersprach Friedemann Söffing, Vorsitzender des Thüringer Hanfverbandes. Der Verein habe Maier bereits im vergangenen Jahr auf die Probleme aufmerksam gemacht, die sich aus der Auflagenkontrolle ergeben. Das Innenministerium habe jedoch seinerzeit keinen Gesprächsbedarf gesehen.

Auflagen für den Cannabiskonsum

Seit Ostermontag ist der Besitz von 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und 50 Gramm zu Hause legal. Außerdem darf die Droge in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Allerdings gibt es dafür strenge Auflagen. Verboten bleibt das Rauchen von Joints etwa im Umkreis von 100 Metern von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen.

Maier sieht Cannabis als Gefahr für den Straßenverkehr

Wie die Polizei das kontrollieren soll, konnte Maier im Detail nicht sagen. Ungeklärt ist, wie mit Cannabis im Straßenverkehr künftig umgegangen wird. Derzeit gibt es noch keinen gültigen Grenzwert für THC, der vergleichbar mit der 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol wäre. Tatsächlich ist derzeit jeder im Blut nachgewiesene THC-Gehalt strafbar. Laut ADAC hat sich aber in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum als strafbare Grenze etabliert.

Dieser Grenzwert sei jedoch nach Einschätzung von Experten zu niedrig, da er auch noch Tage nach dem Konsum von Cannabis gemessen werden kann. Eine von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) einberufene Expertenkommission hatte zuletzte einen Wert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. Laut Verkehrsministerium sei der Wert mit einem Alkoholpegel von 0,2 Promille zu vergleichen.

Ein Mann bläst in ein Alkoholtestgerät.
Bei Trunkenheit am Steuer kommen regelmäßig Alkoholtestgeräte zum Einsatz. Für die Kontrolle der THC-Grenzwerte soll es in Thüringen bald einen Speicheltest geben. Bildrechte: Colourbox.de

Laut Maier beschafft die Thüringer Polizei derzeit Schnelltests für die Messung des Blut-THC-Wertes. Er soll über den Speichel bestimmt werden. Maier glaubt, dass die Teillegalisierung von Cannabis Auswirkungen auf das Unfallgeschehen haben wird. Er appelliere an die Vernunft aller, nicht berauscht Auto oder Fahrrad zu fahren.

Anm. d. Red.: In einer früheren Version des Artikels haben wir geschrieben, dass der Grenzwert für THC im Blut bei einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum liegt. Das ist nicht richtig. Wir haben die Stelle im Artikel korrigiert.

Das sagen unsere User

Reichlich Kritik erntete Maier von etlichen Usern wie Ludwig58 "Egal, wie jemand zum "Cannabis-Gesetz" steht: es war lange genug bekannt, dass es kommen wird und was es beinhaltet. Sich jetzt hinzustellen und zu beklagen, dass das alles viel zu schnell kommen würde, zeugt meines Erachtens nicht gerade von professionellem Handeln"; Deutscher Patriot "Das Gesetz kommt nicht zu früh, sondern Maier hat zu lange seine politschen Hausaufgaben vertrödelt und seine Hände in den Schoß gelegt" ähnlich pepe79: "Sagt doch alles, die Politik hat wieder gelernt - wie ein Schulkind versucht die Hausaufgaben immer wieder weg geschoben und gehofft das Gesetz wird noch gestoppt und plötzlich Hausaufgabenkontrolle und nix mehr geschafft." Lulu2020 kritisierte ebenfalls die Kritik: "Wie kommt es, dass immer wieder Gesetze erlassen oder Beschlüsse gefasst werden, mit denen dann im Nachhinein ein Großteil der Politiker gar nicht einverstanden war. Wer beschließt eigentlich die Gesetze?"

Auch die Grundsatzdiskussion zum Gesetz riss nicht ab. Ich1 meinte, das Cannabisgesetz sei nicht zu früh gekommen, sondern hätte nie beschlossen werden dürfen. Dagegen bezeichnete astrodon es als "längst überfällig". Die Mehrzahl der Konsumenten sei bisher nicht bemerkt worden, weil sie verantwortungsvoll mit dem Konsum umgingen. Es sei nicht ersichtlich, warum das zukünftig anders sein sollte.

Es blieb auch bei unterschiedlichen Meinungen zum Schwarzmarkt: Maria A. vermutete, dass das Gesetz eher manche Jugendliche zum Probieren ermutige, die sich an einen illegalen Konsum gar nicht heran gewagt hätten - was martin bezweifelte: "Ich habe den Eindruck, dass Sie die Jugendlichen unterschätzen. Wer das Zeug probieren möchte, hat das auch bisher getan. Meist gemeinsam mit Freunden, die wissen wo sie es herbekommen."

Ganz praktische Probleme sah Altmeister50: "Immer öfter gibt es Regelungen, wo man sich fragt, wer die kontrollieren und durchsetzen soll, wie, Abstand zur Schule beim Cannabisrauchen oder Kontrollwiegen der mitgeführten Menge." Er vermutete "ideologische Selbstdarstellung" bei Politikern, die dann nicht für die Umsetzung zuständig seien. Atze Ton stimmte zu: "Wer jemals daran geglaubt hätte, die Polizei könne jetzt auch noch diesen "Kram" hier kontrollieren, muss fest davon überzeugt sein, die Welt ist eine Scheibe. Und nun mal ganz ehrlich: die Polizei, der Zoll usw. haben den illegalen Handel schon nicht in den Griff bekommen, wie denn dann jetzt?"

MDR (ask)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 01. April 2024 | 19:00 Uhr

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