Wetter in Sachsen Wintereinbruch? Wo es in den kommenden Tagen schneien könnte

22. November 2023, 12:56 Uhr

In den kommenden Tagen könnte in Sachsen großflächig der Winter Einzug halten. Bereits in der Nacht zum Mittwoch gab es in Höhenlagen leichten Schneefall. Vor allem die Menschen im Erzgebirge können sich laut Deutschem Wetterdienst weiter über Flocken freuen. In der Nacht zum Sonnabend soll es dann bis in die tiefen Lagen schneien.

Nächste Tage bleiben vorerst mild

In den kommenden Tage bleibt es im Flachland allerdings zunächst herbstlich. Am Mittwoch scheint laut MDR-Wetterstudio zwischen der Region Leipzig und Muskauer Heide teilweise die Sonne. Sonst halten sich dichte Wolken mit letztem Schneegriesel noch hartnäckiger. Die Höchstwerte liegen zwischen minus zwei und plus zwei Grad. Am Donnerstag solle es kurzzeitig wärmer und vor allem windig werden, bevor es dann zum Wochenende deutlich abkühlt.

Fragen und Antworten zu Schnee und Eis

Auch wenn es in den nächsten Tagen in weiten Teilen Sachsens noch recht mild bleiben soll, sollten sich Hauseigentümer langsam auf den Winter vorbereiten. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wer ist für das Räumen von Schnee und Eis zuständig?

In der Regel sind die Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst verantwortlich. Die Aufgabe kann auch auf den Mieter übertragen werden - aber nur, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nach Angaben des Deutschen Mieterbunds nicht aus. Wer vorsätzlich oder fahrlässig der Räum- und Streupflicht vor seinem Haus nicht nachkommt, zum Beispiel weil er im Urlaub ist, dem drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Geräumt werden muss laut Mieterbund in der Regel in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr. In Ausnahmefällen könne aber auch eine Räumung außerhalb dieser Zeiten notwendig sein - etwa wegen sich verschärfender Witterung. Oftmals gilt eine Frist von einer halben Stunde nach Ende des Schneefalls. Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht.

In welchem Umfang müssen Schnee und Eis beseitigt werden?

Die Gehwege vor dem Haus müssen mindestens anderthalb Meter breit geräumt und gestreut werden. So passen zwei Menschen aneinander vorbei. Zum Streuen sollte vor allem Sand benutzt werden, um die Flächen abzustumpfen. Streusalz ist in vielen Orten verboten oder nur bei extremer Glätte erlaubt.

MDR (ben)/dpa/afp

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 21. November 2023 | 19:00 Uhr

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