Jahresende Wo in Sachsen Silvester das Böllern verboten ist
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23. Dezember 2024, 06:00 Uhr
Seit Sonnabend darf in diesem Jahr wieder Feuerwerk verkauft werden. Bis einschließlich Silvester dürfen dann beispielsweise Raketen, Party-Knaller und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 in den Einkaufswagen landen. Doch nicht überall ist das Abbrennen der Knaller und Raketen erlaubt. Darauf müssen Sie achten.
In den drei sächsischen Großstädten Leipzig, Dresden und Chemnitz wird es zum Jahreswechsel keine zusätzlichen Einschränkungen oder Verbote für private Feuerwerke geben. Ein stadtweites Verbot findet die Stadtverwaltung Leipzig unverhältnismäßig, weil auch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe. Chemnitz teilte mit, es gebe aktuell ebenfalls keine Pläne, zusätzliche Verbote einzuführen. Es würden die festgelegten gesetzlichen Reglungen gelten, teilten die drei Stadtverwaltungen auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit.
Sprengstoffgesetz-Regeln gelten überall
Gemeint ist damit das Sprengstoffgesetz, das das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen untersagt.
Was heißt denn "unmittelbare Nähe" genau? - Als unmittelbare Nähe gelten je nach Art der Pyrotechnik und baulich bedingter Schallunterbrechung Abstände in einem Radius von etwa 100 bis 200 Metern um die geschützten Objekte, also um Kirchen, Kliniken, Senioren- und Kinderheimen. Stadt Chemnitz
Müll, Lärm und Verletzungen vermeiden
Jedes Jahr verletzten sich Menschen mit Pyrotechnik und es gibt zu Silvester drastische Probleme. Die Bilanz vor einem Jahr in Sachsen: Ein toter Jugendlicher, dutzende Verletzte, Brände, kaputte Autos und Briefkästen, tonnenweise Müll und verängstigte Tiere.
Dresdens Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne) rief dazu auf, weniger Silvesterfeuerwerk abzubrennen. Feinstaub und Lärm von Silvesterraketen belasteten Menschen, Tiere und Natur. Darum schussfolgerte sie: "Auch wenn keine weiteren Einschränkungen durch Verbote geplant sind, gilt: Weniger ist mehr."
Bundespolizei warnt vor illegaler Pyrotechnik
Der Leiter der Entschärfergruppe der Bundespolizei in Dresden, Lars Richter, warnt vor illegaler Pyrotechnik aus dem Ausland, weil diese immer mehr explosive Stoffe enthielten. Schon kleinste Böller der Kategorie F3 könnten schwerste Schäden verursachen und Finger komplett abtrennen. Denn das Gefährliche sei: Bei diesem Feuerwerk ist vollkommen unklar, wann sie explodieren. "Im schlimmsten Fall noch in der Hand", sagt der Bundespolizist.
Wo kann man sicheres Feuerwerk kaufen? (zum Aufklappen)
Die Bundespolizei rät dazu, Silvesterfeuerwerkskörper nur im regulären Einzelhandel zu kaufen - beispielsweise in Supermärkten. Dort könne man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten. Illegales Feuerwerk werde oft von sogenannten fliegenden Händlern beispielsweise auf Festen oder Veranstaltungen verkauft. Wer sein Feuerwerk Online kaufen möchte, solle auf seriöse, geprüfte Online-Shops zurückgreifen. Feuerwerkskörper aus dem Ausland sollten laut Bundespolizei auf jeden Fall tabu sein. Der Grund: Diese seien möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten. Sie könnten sogar lebensgefährlich sein.
Wie erkennt man zugelassenes Feuerwerk? (zum Aufklappen)
Die wichtigsten Merkmale sind das CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen, also eine Registriernummer. Neben dem CE-Zeichen muss eine vierstellige Ziffer stehen, beispielsweise 0598, erklärt die Bundespolizei. Ein Beispiel für ein Zulassungszeichen wäre 0589-F2-1234. Die Kombination F2 ist das Zeichen für die Feuerwerkskategorie.
Was bedeutet F1, F2, F3 und F4? (zum Aufklappen)
Feuerwerk der Kategorie F1: Kleinstfeuerwerke, wie Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Wunderkerze. Sie dürfen das ganze Jahr über verwendet werden. Bereits Kinder ab 12 Jahren dürfen diese Knaller kaufen.
Feuerwerk der Kategorie F2: Kleinfeuerwerk, wie Silvesterraketen und Böller. Sie dürfen nur an Silvester und Neujahr bzw mit behördlicher Genehmigung auch an anderen Tagen des Jahres, abgebrannt werden. Personen ab 18 können Feuerwerke dieser Kategorie kaufen.
Feuerwerke der Kategorien F3 und F4: Mittel- bzw. Großfeuerwerke. Diese dürfen nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis verkauft, besessen und abgebrannt werden.
MDR (kk/jwi)/epd
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 17. Dezember 2024 | 18:00 Uhr