Richtertätigkeit Justizministerium erhebt Disziplinarklage gegen AfD-Politiker Jens Maier
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16. August 2023, 17:46 Uhr
Der Fall Maier hat ein weiteres juristisches Nachspiel. Das Sächsische Justizministerium hat vor dem Richterdienstgericht in Leipzig Disziplinarklage gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten erhoben. Parallel wird im Oktober der BGH über das Revisionsverfahren entscheiden. Maier wehrt sich gegen die Versetzung in den Ruhestand.
Bereits Ende Juli hat das Sächsische Justizministerium die Disziplinarklage gegen Jens Maier zum Dienstgericht für Richter beim zuständigen Landgericht Leipzig erhoben. Heute wurde dazu offiziell informiert. Maier wird die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten in seinem früheren Richteramt beim Landgericht Dresden vorgeworfen. 2017 war Maier für die AfD bis zu seiner Abwahl 2021 in den Bundestag eingezogen.
Landgericht leitete Disziplinarverfahren im März ein
Grundlage für den juristischen Schritt sind die Ermittlungen des Landgerichtes Dresden, das bereits Mitte März ein Disziplinarverfahren eröffnet hatte. "Ich habe immer gesagt, dass wir alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausschöpfen, um die sächsische Justiz vor Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen zu schützen", sagte heute Justizministerin Katja Meier (Grüne), die zugleich betonte, dass nicht das Ministerium entscheide, sondern Richter über Richter urteilen. Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier seit 2020 als rechtsextrem ein.
Das Landgericht war bei seinen Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, die Verletzungen seien so schwerwiegend, dass Jens Maier nicht nur in den Ruhestand geschickt, sondern aus dem Dienst entfernt werden solle. Darüber muss nun das zuständige Richterdienstgericht in Leipzig befinden. Sollte das Gericht sich dieser Ansicht anschließen, hieße das, der ehemalige AfD-Politiker würde die Ansprüche auf seine Ruhestandsbezüge als Beamter verlieren und für die Zeit als Richter deutlich weniger Geld erhalten.
Bundesgerichtshof entscheidet über Ruhestand
Die Frage, ob Maier zu Recht in den Ruhestand versetzt wurde oder gar wieder als Richter arbeiten darf, muss unterdessen der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem anderen Verfahren entscheiden. Der Termin für die Verhandlung wurde vom Bundesgerichtshof auf den 5. Oktober angesetzt. Maier war in Revision gegangen, nachdem das Richterdienstgericht in Leipzig entschieden hatte, Maier solle nicht in sein Richteramt zurückkehren.
Er sei als Richter nicht mehr tragbar, hieß es bei der Urteilsverkündung im Dezember. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters habe in so hohem Maße Schaden genommen, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheine. Er habe durch seine Äußerungen den Eindruck erweckt, er könne sein Amt nicht mehr unparteiisch und ohne Ansehen der Person ausüben.
Sächsisches Justizministerium fürchtet Ansehensverlust der sächsischen Justiz
Maier war von 2017 bis 2021 Bundestagsabgeordneter für die AfD. Nachdem er bei der Wahl sein Mandat verloren hatte, beantragte er die Rückkehr in die sächsische Justiz. Das Justizministerium wies ihm eine Stelle beim Amtsgericht Dippoldiswalde zu und beantragte zugleich die Versetzung in den Ruhestand. Ministerin Katja Meier begründete dies mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege.
Eine Richtertätigkeit des AfD-Mitglieds, das vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft worden sei, führe zu einem Ansehensverlust der sächsischen Justiz und der Rechtspflege bundesweit. Es bestehe die Gefahr, dass er ständig wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und von Verfahren ausgeschlossen werden könne, hieß es in der Antragsschrift des Ministeriums.
Maier legte Revision gegen die Entscheidung ein
Das Richterdienstgericht in Leipzig schloss sich Anfang Dezember 2022 dieser Argumentation an. Die Ruhestandsversetzung sei keine Strafe, sondern diene dem Schutz der Rechtspflege. Die Öffentlichkeit müsse den Eindruck gewinnen, Maier werde sich bei Urteilen von falschen Motiven leiten lassen, urteilte das Gericht unter Bezugnahme auf zahlreiche Kommentare Maiers in den sozialen Netzwerken. Gegen die Entscheidung hatte Maier Revision eingelegt. Solange Maier lediglich in den Ruhestand versetzt ist, bekommt er die entsprechenden Ruhestandsbezüge.
Auch ob dieses Falles wurde ein ganzes Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen der Freistaat gegen Extremisten im öffentlichen Dienst vorgehen will. Unter anderem hat das Kabinett den Entwurf für ein Gesetz zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst vorgelegt. Darüber muss nun der Sächsische Landtag entscheiden.
MDR (kbe)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 16. August 2023 | 19:00 Uhr