Gesetzesänderung Landesregierung will Rettungsdienst und Katastrophenschutz stärken
Hauptinhalt
25. April 2023, 20:09 Uhr
Wochenlang zehrten im vergangenen Sommer Waldbrände in Sachsen an den Nerven der Menschen. Nicht zuletzt diese Großeinsätze haben der Politik gezeigt: Der Katastrophenschutz im Freistaat muss in Teilen neu strukturiert werden. Die Landesregierung hat nun eine Gesetzesänderung beschlossen, um Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Sachsen voranzubringen. Doch was genau soll sich ändern?
- Das Kabinett will den Katastrophenschutz in Sachsen modernisieren.
- Dazu werden Führungsaufgaben und Strukturen neu verteilt.
- Auch der Schutz kritischer Infrastruktur spielt jetzt eine Rolle.
Die sächsische Landesregierung will mit einer Gesetzesänderung den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat modernisieren. Wie Sachsens Innenminister Armin Schuster am Dienstag nach einer Kabinettssitzung mitteilte, wird man dafür eine Gesetzesnovelle in den Landtag einbringen. Dafür wurden 60 von insgesamt 74 Paragrafen des bisherigen Gesetzes geändert. "Für mich ist es bundesweit eines der modernsten Gesetze in diesem Bereich", sagte Schuster.
Zusammenarbeit zwischen Kommunen stärken
Insgesamt soll mit dem Gesetz vor allem die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Freistaat und den einzelnen Gewerken des Katastrophenschutzes verbessert werden. Das soll laut Schuster bei Ereignissen wirksam sein, die eine große Anzahl von Menschen gefährden und zu deren Bekämpfung die Kräfte des örtlichen Brandschutzes nicht ausreichen. "Dass diese Passagen im Gesetz stehen, ist auch ein Ergebnis der verheerenden Waldbrände im vergangenen Jahr", sagte Schuster. Außerdem habe man erstmals im Gesetz verankert, dass der Freistaat den kreisangehörigen Städten und Gemeinden finanzielle Hilfen für Ausgaben gewähren kann, die durch einen Einsatz ihrer Feuerwehr entstehen.
Integration von Berg- und Wasserwacht
Den Kommunen soll es künftig möglich sein, in Kooperation mit einer oder mehreren Partnergemeinden eine Stützpunktfeuerwehr einzurichten. Bergwacht und Wasserrettungsdienste werden genauso in das neue Gesetz integriert wie Spontanhelfer und Kriseninterventionsteams, die in der Regel bei schweren Unfällen zur psychischen Unterstützung der Betroffenen zum Einsatz kommen. Bislang waren diese nicht offiziell Teil des Katastrophenschutzes. Im Katastrophenfall stünden sie jetzt unter einheitlicher Führung, so Schuster.
Schutz kritischer Infrastruktur
Erstmals sei im Gesetz auch der Schutz kritischer Infrastruktur enthalten. Besonders der russische Angriffskrieg in der Ukraine habe gezeigt, "wie wichtig der Schutz unserer Infrastruktur ist", sagte Schuster. Sachsen sei eines der ersten Bundesländer, das explizite Regelungen darüber in einem Gesetz festhielten.
Kritische Infrastruktur Kritische Infrastrukturen sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Das umfasst zum Beispiel die Energie- und Wasserversorgung, aber auch medizinische Einrichtungen oder wichtige Verkehrswege. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
"Diese Dynamik muss das Gesetz auch weiter prägen, um stets auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können", so der Minister. Im Bereich des Rettungsdienstes sehe das Gesetz etwa die Möglichkeit vor, den Einsatz von Telemedizin zu erproben.
MDR (ben)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 25. April 2023 | 15:00 Uhr