Urteil OVG bestätigt Verwaltungsgericht: MDR muss Wahlwerbespot für "Die Partei" in Sachsen senden

21. August 2024, 18:36 Uhr

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) muss einen Wahlwerbespot der Satire-Partei "Die Partei" mit dem Titel "Die Machtergreifung" im Radio senden. Das hat am Mittwoch das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen beschlossen. Das Gericht wies eine Beschwerde des Senders gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom Dienstag als unbegründet zurück.

Ein Wahlplakat mit der Aufschrift "Leipzig raus aus Sachsen" von der Satirepartei "Die Partei" hängt über einem Plakat der Grünen an einer Straßenbahnhaltestelle in Leipzig
Immer wieder macht die Satire-Partei "Die Partei" mit Provokationen auf sich aufmerksam, wie hier mit Plakaten zur Kommunalwahl im vergangenen Jahr. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

Aufforderung zu Straftaten?

Der MDR hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht und später vor dem OVG versucht geltend zu machen, dass der betreffende Spot zu Straftaten auffordere oder diese zumindest billige. Der Sender hatte die Ausstrahlung des Spots mit dieser Begründung abgelehnt und wollte eine alternativ vorliegende Wahlwerbung der Partei senden. Dagegen klagte DIE PARTEI.

Schon am Dienstag teilte das Verwaltungsgericht Leipzig mit, dass nicht von einer evidenten Strafbarkeit des Inhalts auszugehen sei. Das OVG bestätigte dann in seiner Entscheidung am Mittwoch den satirischen Charakter des Spots. "Für einen unbefangenen Hörer dränge sich der satirische Charakter mit dem Hören der ersten Sätze des Dialogs geradezu auf und werde mit der Auflösung durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt", hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

MDR: Erschießen von Menschen kein Mittel der politischen Auseinandersetzung

Der Juristische Direktor des MDR, Ole Schröder, sagte am Mittwochnachmittag, man werde sich an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts halten. "Für uns geht es aber im Kern um die Frage: Darf eine Partei mit dem Mittel der Wahlwerbung suggerieren, dass das Erschießen von Menschen, die eine andere Partei gewählt haben, ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung ist?" Als MDR sei man der klaren Auffassung, dass dem nicht so sei. "Deshalb haben wir die Ausstrahlung des Spots abgelehnt", so Schröder.

Kein Verstoß gegen Strafrecht

Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte seinen Beschluss damit begründet, dass den politischen Parteien grundsätzlich nach dem Parteiengesetz der Anspruch auf Ausstrahlung von Wahlwerbespots unter bestimmten Bedingungen zustehe. Die Rundfunkanstalten besäßen zwar das Recht, die Ausstrahlung konkreter Wahlwerbespots bei gravierenden Verstößen gegen das Strafrecht zurückzuweisen. Jedoch sei davon in diesem Fall nicht auszugehen.

Für eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder eine Störung des öffentlichen Friedens fehle es an einer erforderlichen "Ernstlichkeit". Das Geschehen sei satirisch stark überzeichnet. Auch eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung scheide aus, und es liege auch keine Gewaltdarstellung vor.

Spot muss am Donnerstag ausgestrahlt werden

In dem Spot schießt ein Paar nach der Wahl, bei der die AfD an die Macht gekommen ist, auf unbekannte Menschen und verteidigt dies mit den Worten: "Bei 50 Prozent wird es schon die Richtigen treffen." Die Partei hatte auf der Plattform X (vormals Twitter) mitgeteilt, dass der MDR den Spot nicht senden wolle. Daraufhin reichte sie Klage beim Verwaltungsgericht ein. Laut Gerichtsbeschluss muss der MDR nun die Wahlwerbung am Donnerstag um 12:57 Uhr im Radioprogramm ausstrahlen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts kann nicht mehr angefochten werden.

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MDR (ben)/epd

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