BGH-Entscheid Urteil gegen "Kinderzimmerdealer" aus Leipzig aufgehoben
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06. November 2024, 12:21 Uhr
Das Urteil gegen die Betreiber des Leipziger Drogenportal "Candy Love" ist teilweise aufgehoben worden. Staatsanwaltschaft und zwei der drei Angeklagten hatten Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der hat nun entschieden, dass Teile des Urteils nicht rechtmäßig sind. Das Landgericht Leipzig muss jetzt die beanstandeten Teilverfahren von drei der insgesamt fünf Angeklagten neu verhandeln.
Beide Angeklagte mit Vorgeschichten im Drogenhandel bekannt
In dem Prozess war der als "Kinderzimmerdealer" bekanntgewordene Angeklagte aus Leipzig zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden - wegen des Handels mit Betäubungsmitteln. Ein Mitangeklagter war zu fünf Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zwei weitere Männer bekamen eine Bewährungs- und eine Geldstrafe, ein weiterer wurde freigesprochen.
Die Männer sollen ab April 2019 unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin und 2,5 Kilogramm Haschisch über einen eigenen Online-Drogenhandel verkauft haben. Beide Männer waren wegen Drogendelikten vorbestraft. Der sogenannte Kinderzimmerdealer hatte 2015 im Darknet fast eine Tonne Drogen direkt aus seinem Kinderzimmer verkauft. Bekannt waren diese Dealereien unter dem Shop-Namen "Shiny Flakes".
MDR (lam/ukö)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 06. November 2024 | 05:30 Uhr