FAQ Wie kommen Geflüchtete in Sachsen in Arbeit und wie qualifiziert sind sie?
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18. März 2023, 05:00 Uhr
Geflüchtete dürfen in Deutschland erst nach einem langwierigen Asylverfahren arbeiten. Die Qualifikation der Menschen spielt dabei keine Rolle. Auch ein "Spurwechsel" in Arbeitsmigration ist bislang nicht möglich. Für Ukraine-Geflüchtete ist der Weg in den Job einfacher. Welche Regeln gelten und was die Geflüchteten mitbringen - ein Überblick.
Inhalt des Artikels:
- Bildung und Berufsausbildung ausländischer Arbeitsloser in Sachsen
- In diesen Berufen sucht Sachsen die meisten Arbeitskräfte (Top 10)
- Wie qualifiziert sind die Geflüchteten, die sich in Sachsen beraten ließen, um Arbeit zu finden?
- Welche Berufe haben die Geflüchteten in den Beratungsstellen?
- Wie kommen Geflüchtete aus der Ukraine in Arbeit?
- Wie können Asylsuchende eine Arbeitserlaubnis erlangen?
- Welche Arbeitsmöglichketen haben geduldete Geflüchtete?
- Was passiert mit qualifizierten Fachkräften, die als Asylsuchende abgelehnt wurden?
- Ist ein "Spurwechsel" zwischen den beiden Verfahren möglich, ohne Deutschland zu verlassen?
Bildung und Berufsausbildung ausländischer Arbeitsloser in Sachsen
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Februar 2023 in Sachsen insgesamt 29.484 Ausländer als Arbeitslose erfasst. Davon hatte ein Viertel keinen Hauptschulabschluss, ein weiteres Viertel sagte nichts zur Schulbildung, 12 Prozent hatten einen Hauptschulabschluss. 15 Prozent verwiesen auf die Mittlere Reife und knapp 23 Prozent hatten Abitur oder Fachabitur.
Mehr als 70 Prozent der ausländischen Arbeitslosen im Februar 2023 hatten demnach keine Ausbildung abgeschlossen/Ungelernte. 14 Prozent nannten eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung, ebenfalls 14 Prozent hatten ein Studium in der Tasche.
In diesen Berufen sucht Sachsen die meisten Arbeitskräfte (Top 10)
Wie qualifiziert sind die Geflüchteten, die sich in Sachsen beraten ließen, um Arbeit zu finden?
- Fast drei Viertel der Geflüchteten, die in Sachsen in den Informations- und Beratungsstellen Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS) beraten werden, haben einen akademischen Abschluss. Das trifft aber nicht auf alle Ausländer insgesamt zu, die sich in Sachsen arbeitslos gemeldet haben (siehe Absatz oben).
- Ein Viertel der Beratungswilligen hat einen Berufsabschluss. (Stand Auswertung: Oktober 2019 – Oktober 2022)
- Die meisten Geflüchteten in der Beratung der IBAS kommen seit Anfang 2022 aus der Ukraine.
- Fast die Hälfte der Geflüchteten ist zwischen 25 und 34 Jahre alt, 60 Prozent von ihnen sind Frauen.
Welche Berufe haben die Geflüchteten in den Beratungsstellen?
- Die häufigsten Berufe sind demnach Ingenieure, Lehrer und Wirtschaftswissenschaftler.
- Danach folgen Ärztinnen und Ärzte, Sprachwissenschaftler und Pflegefachkräfte.
Wie kommen Geflüchtete aus der Ukraine in Arbeit?
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland arbeiten, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben. Diese ist geregelt in § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz. Die Erlaubnis wird von der Ausländerbehörde ausgestellt. Damit könnte man in Deutschland grundsätzlich jede Arbeit oder auch eine Ausbildung aufnehmen. Allerdings gibt es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen, wie bei Ärztinnen und Ärzten, Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern.
- Die Aufenthaltserlaubnis bei ukrainischen Geflüchteten ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Sie kann aber auf drei Jahre verlängert werden.
- Voraussetzung für eine Arbeitsvermittlung sind ein Sprach-und Integrationskurs.
Bei der Integration von geflüchteten Menschen aus der Ukraine bleiben wir optimistisch. Bis Sommer werden viele Frauen und Männer ihren Integrationskurs beenden haben und mit guten Sprachkenntnissen zur Verfügung stehen. Dann gilt es, die Qualifikationen der Menschen sichtbar und nutzbar zu machen.
Wie können Asylsuchende eine Arbeitserlaubnis erlangen?
Während der ersten drei Monate, wenn sie in einer Aufnahmeneinrichtung leben, oder wenn Personen aus sicheren Drittstaaten kommen, besteht ein Arbeitsverbot. Danach können Asylsuchende eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Die Agentur für Arbeit prüft dann die Arbeitsangebote. Wenn sie zustimmt, dürfen die Geflüchteten die Arbeit aufnehmen.
Geflüchtete, die das Asylverfahren abgeschlossen haben und unter subsidiärem Schutz* stehen oder als asylberechtigt anerkannt sind, dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Sie müssen sich zunächst bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter melden, werden registriert und zu ihrre beruflichen Qualifikation abgefragt. Vor der Registrierung ist die Qualifikation der Asylbewerber nicht bekannt. Sie spielt auch im Asylverfahren keine Rolle.
*Subsidiärer Schutz
- Dieser Aufenthaltsstatus wird Menschen gewährt, wenn ihnen im Heimatland große Gefahr durch einen bewaffneten Konflikt, Folter oder Todesstrafe droht.
- In diesem Fall tritt ein Abschiebungsverbot in Kraft. Das bedeutet, ein Schutzsuchender darf nicht abgeschoben werden, wenn die Abschiebung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt. Außerdem darf ein Mensch nicht abgeschoben werden, wenn im Zielstaat eine erhebliche konkrete Gefahr für ihn droht.
Welche Arbeitsmöglichketen haben geduldete Geflüchtete?
Bei Duldung dürfen Geflüchtete ebenfalls arbeiten, allerdings muss der Status alle sechs Monate bestätigt und verlängert werden. Das schränkt die Möglichkeit, eine Arbeit zu finden, stark ein, sagen Experten.
Mit dem neuen Chancenaufenthaltsrecht erhalten geduldete Personen, die seit fünf Jahren straffrei in Deutschland gelebt haben, ein Aufenthaltsrecht von 18 Monaten. Dadurch bekommen sie die Chance, in dieser Zeit die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis auf Dauer zu erbringen. Dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. In Sachsen könnte das laut Innenministerium bis zu 7.000 Menschen betreffen.
Was passiert mit qualifizierten Fachkräften, die als Asylsuchende abgelehnt wurden?
Sollte ein Asylsuchender abgelehnt werden, etwa weil er aus einem sicheren Herkunftsland kommt, muss er Deutschland verlassen, wenn er keine Duldung bekommt. Das gilt auch, wenn die Person gut ausgebildet ist. Sie kann zwar bei entsprechender Qualifikation einen erneuten Versuch über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz starten, muss aber dafür zunächst Deutschland verlassen und einen neuen Antrag von außen stellen.
Ist ein "Spurwechsel" zwischen den beiden Verfahren möglich, ohne Deutschland zu verlassen?
Ein "Spurwechsel" vom Asyl- zum Arbeitsaufenthalt über die Fachkräfte-Migration ist in Deutschland bislang nicht möglich. Er wird aber schon länger auf Bundesebene diskutiert.
MDR (kbe/stt/kk)Bundesagentur für Arbeit