Känguru
Manche Känguru-Arten wie das Bennett-Känguru dürfen als Haustiere gehalten werden, da sie nicht zu den gefährdeten oder invasiven Tierarten gehören. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / McPHOTO

Exoten als Haustier Ausgebüxtes Känguru: Darf man exotische Tiere einfach zu Hause halten?

15. März 2025, 16:01 Uhr

In dieser Woche sorgte ein in Sebnitz ausgebüxtes Känguru für großes Aufsehen. Das Beuteltier war vermutlich seiner Besitzerin entlaufen. Doch dürfen exotische und mitunter streng geschützte Tiere überhaupt privat gehalten werden? MDR SACHSEN hat beim Umwelt- und Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz/Osterzgebirge nachgefragt.

Das Anfang der Woche gesichtete Känguru bleibt bisher weiter verschwunden. Das Beuteltier sorgte am Montag für einen Polizeieinsatz. Anwohner meldeten zuvor bei der Polizei, dass sie das Tier auf der Straße gesehen haben.

Am Folgetag meldete sich eine Frau im Polizeirevier, die ihr Känguru vermisst. Doch von diesem fehlt weiterhin jede Spur. MDR SACHSEN hat an das Umwelt- und Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz/Osterzgebirge mehrere Fragen zur Haltung und Tierschutz gestellt.

Ein Mann mit dunklem Pullover steht auf einer Straße umgeben von bunten Tierfiguren. 1 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Wie viele Kängurus in Privathaltung sind im Landkreis gemeldet?

Eine Haltung meldepflichtiger Känguruarten ist nicht bekannt. Für die nicht-meldepflichtigen Arten müssen lediglich die Gehege angezeigt werden. Dementsprechend sind dem Umweltamt zwei Haltungen von Kängurus bekannt.

Warum dürfen exotische Tierarten in Privatbesitz gehalten werden?

Ein generelles Verbot zur Haltung exotischer Tiere existiert nach Artenschutzrecht nicht. Je nach Schutzstatus der Tiere, sind diese bei der unteren Naturschutzbehörde meldepflichtig. Die Haltung von invasiven Arten ist je nach Art teilweise möglich. Bei Kängurus gibt es nur fünf Arten, die nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders oder streng geschützt und damit meldepflichtig sind. Dies trifft auf das herumlaufende Exemplar nicht zu.

Ein Känguru steht im Scheinwerferlicht eines Autos auf einer Straße.
In Sebnitz hat die Polizei zu Wochenbeginn ein entlaufenes Känguru gesucht. Dieses Foto soll das Beuteltier zeigen. Bildrechte: Polizeidirektion Dresden

Woher stammen die Tiere in der Regel und wie wird die Herkunft sichergestellt?

Die gewerbliche Zucht und der Handel mit Tieren, außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren, unterliegt dem Erlaubnisvorbehalt nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes. Gewerbliche Züchter und Händler benötigen somit eine Erlaubnis und sind entsprechend beim Veterinäramt registriert. Risikobasierte Kontrollen werden bei diesen Betrieben mit Prüfung der Bestandsbücher durchgeführt.

Importe werden durch das TRACES-System - einer EU-weiten Datenbank, um Tiertransporte zu dokumentieren - überwacht. Die Einfuhr und die Vermarktung von nach BNatSchG besonders und streng geschützten Exoten ist über EU-Recht streng geregelt. Die Tiere müssen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - aus der Zucht in Gefangenschaft innerhalb der EU stammen oder nach EU-Recht eingeführt worden sein. Da die betreffende Känguruart nicht besonders oder streng geschützt ist, gelten für dieses vorrangig aber nur die veterinär- und seuchenschutzrechtlichen Bedingungen.

Welche Genehmigungen bräuchte man, um im Landkreis exotische Tierarten im Privatbesitz zu halten?

Das Artenschutzrecht sieht eine Meldepflicht bei der Haltung von nach BNatSchG besonders und streng geschützten Wirbeltieren in privater Gefangenschaft vor. Für gewerbliche Halter wie Zoohandlungen und gewerbliche Züchter besteht eine Buchführungspflicht zur Dokumentation der Herkunft und des Verbleibs. Die Tiere müssen zudem aus rechtmäßiger Herkunft, also Zucht in Gefangenschaft, stammen. Zudem müsse eine rechtmäßige Einfuhr aus einem Drittland erfolgt sein. Für nicht nach BNatSchG besonders oder streng geschützte Tiere gilt dies nicht. Voraussetzung für das Halten jeglicher Tiere ist die artgerechte Unterbringung, Pflege und Ernährung.

Ein Ochsenfrosch sitzt in einem Teich
Seit 2016 steht der Ochsenfrosch auf der EU-Liste der invasiven Arten. Das Tier darf nicht als Haustier gehalten werden. Bildrechte: IMAGO / Wirestock

Welche Exoten sind erlaubt und welche nicht?

Ein generelles Verbot zur Haltung exotischer Tiere existiert nach Artenschutzrecht nicht. Die Haltung von invasiven Arten - nicht heimischen Tierarten, die ihre Umwelt mitunter schädigen - ist je nach Art teilweise möglich. Bezüglich des Geheges gelten artentsprechende Anforderungen. Generell gelten aber die Ausbruchsicherheit und der Schutz vor Prädatoren (tierischen Räubern).

Warum sind invasive Arten als Haustier in der Regel verboten?

Invasive Tierarten dürfen in der EU und Deutschland grundsätzlich nicht als Haustiere gehalten werden, wenn sie auf der sogenannten Unionsliste geführt werden. Diese Liste umfasst Arten, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben und sich leicht ausbreiten können. Die Haltung, Zucht, Vermarktung und Einfuhr solcher Arten sind verboten.

Ausnahmen gelten für bereits gehaltene Tiere, die vor ihrer Listung angeschafft wurden. Diese dürfen bis zu ihrem natürlichen Lebensende gehalten werden, müssen jedoch ausbruchsicher untergebracht sein.

Invasive Arten treten mit den heimischen Tieren in Konkurrenz, um Lebensraum und Ressourcen. Zudem können die fremden Tiere Krankheiten und Schädlinge einführen und richten wirtschaftlichen Schaden an. Einer Schätzung zufolge, liegen die Kosten für die Beseitigung dieser Arten in der EU zwischen 9,6 und 12,7 Milliarden Euro - pro Jahr!

Welche Haltungsbedingungen müssen erfüllt sein und inwiefern wird das kontrolliert?

Die Haltungsbedingungen müssen artgerecht sein. Für die Beurteilung wird das Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft herangezogen. Zusätzlich muss bei einer Haltung das Gehege nach Naturschutzrecht angezeigt werden, da Kängurus Wildtiere sind. Dies ist unabhängig vom Schutzstatus der Art.

MDR (phb/lum)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 12. März 2025 | 06:30 Uhr

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