Pandemie Corona-Regeln in Sachsen aufgehoben
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03. Februar 2023, 05:00 Uhr
In Sachsen werden heute nahezu alle Schutzmaßnahmen gegen des Coronavirus abgeschafft. Gesundheitsministerin Köpping begründete das mit sich abschwächenden Infektionsgeschehen und milden Verläufen, sodass das Gesundheitswesen nicht übermäßig belastet ist. Wer zum Arzt muss oder Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeerichtungen besucht, benötigt weiterhin eine FFP2-Maske. Das regelt ein Bundesgesetz zum Infektionsschutz.
- Isolations- und Maskenpflichten fallen mit Ausnahme von Besuchen in medizinischen Einrichtungen weg.
- Eine Empfehlung zur Maske in vollen Bussen und Bahnen bleibt bestehen.
- Sachsens Krankenhauskoordinator rechnet mit Lockerungen in Arztpraxen und Kliniken im April.
Ab heute gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang positiv auf das Coronavirus getestete Menschen werde ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben, teilte das sächsische Gesundheitsministerium bereits am Dienstag mit und verwies auf einen entsprechenden Koalitionsbeschluss.
Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) erklärte, das Infektionsgeschehen habe sich abgeschwächt. Das Gesundheitssystem sei durch Corona nicht überlastet. "Das aber ist unser Kriterium." Somit sei es geboten, die letzten verbliebenen staatlichen Corona-Maßgaben wie in anderen Bundesländern auch zu streichen.
Empfehlung für Maske in vollen Bussen und Bahnen bleibt
Am heutigen Freitag fallen neben der Isolationspflicht auch die vom Freistaat vorgegebenen Masken- und Testpflichten in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose, Frauen-, Kinder- und Männerschutzeinrichtungen sowie im Maßregelvollzug weg. Es werde jedoch das Tragen von Masken im ÖPNV und in öffentlich zugänglichen Innenräumen empfohlen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, hieß es.
Bislang galt noch eine Absonderungspflicht von mindestens fünf Tagen für Menschen, die sich nachweislich mit dem Coronavirus angesteckt haben. In Sachsen-Anhalt lief die Isolationspflicht schon am Dienstag aus. Mitte Januar hatte Sachsen bereits die Maskenpflicht im sächsischen Nahverkehr abgeschafft. Auch im öffentlichen Personenfernverkehr (IC/EC-Züge, ICE-Züge, Nachtzüge und Flixtrain) gibt es seit Donnerstag keine Maskenpflicht mehr. Das hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits im Januar angekündigt.
Hier gelten bundesweit einheitlich geregelte Masken- und Testpflichten weiterhin
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und ähnliche medizinischen Einrichtungen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Krankenhauskoordinator erwartet Ende der Maskenpflicht in der Medizin im April
Sachsens Krankenhauskoordinator und Medizinischer Vorstand der Universitätsklinik Dresden, Michael Albrecht, sagt MDR SACHSEN, er hoffe, dass die generelle Maskenpflicht auch an Kliniken und in Arztpraxen zum April auslaufen werden. Diese Regelung beruht auf dem Infektionsschutzgesetz des Bundes und kann deshalb nicht von den Ländern in Eigenregie geändert werden. Zugleich verwies der Mediziner darauf, dass in Bereichen mit besonders gefährdeten Patienten auch weiterhin Masken nötig seien.
MDR (lam)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 31. Januar 2023 | 19:00 Uhr