Landgericht Prozessbeginn nach Bierwurf: Schiedsrichter will Schmerzensgeld
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27. August 2024, 13:17 Uhr
Am Landgericht Zwickau hat am Dienstag der Prozess um den sogenannten Bierwurf von Zwickau begonnen. Wie das Gericht mitteilte, geht es um einen Unternehmer aus dem Landkreis, der in einer Unterbrechung der Partie des FSV Zwickau gegen Rot-Weiss Essen dem Schiedsrichter den Inhalt eines Bierbechers ins Gesicht geschüttet hatte. Der betroffene Schiedsrichter hatte daraufhin Zivilklage eingereicht.
Schmerzensgeld für Demütigung
Laut eines Sprechers des Landgerichts verlangt der Schiedsrichter 25.000 Euro vom Angeklagten für die entstandene Demütigung. Er sehe sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und fühle sich durch die Tat in besonderem Maße öffentlich verunglimpft. Der Schiedsrichter beklagte den Angaben des Gerichts zufolge, dass der Bier-Eklat sehr medienwirksam gewesen sei. Es gebe viele Videos von dem Vorfall, die im Internet weiterhin abrufbar seien.
Angeklagter gibt Bierdusche zu
Der Angeklagte - ein ehemaliges Präsidiumsmitglied des FSV Zwickau - wurde bereits per Strafbefehl zu 450 Euro Geldstrafe verurteilt. Nach Angaben des Gerichts räumte der Beklagte am Dienstag die Bierdusche ein. Er habe aber bestritten, den Schiedsrichter zuvor beleidigt zu haben. Außerdem sah er bei diesem ein Mitverschulden, da er entgegen der Weisungen der Sicherheitsleute vorzeitig den Gang in die Kabine angetreten habe. Das Gericht will seine Entscheidung am 24. September verkünden.
Auch Verein bestraft
Auch der Verein wurde bereits für den Vorfall bestraft. Die Partie wurde im Mai 2023 vom Sportgericht des Deutschen Fußballbundes mit 0:2 gewertet. Zudem musste der FSV Zwickau insgesamt 15.000 Euro zahlen.
MDR (ben/nok)/afp
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 27. August 2024 | 12:30 Uhr