Schutz der Gewässer Erzgebirgskreis erlässt Verbot für Wasserentnahme mit Pumpen

17. Juli 2023, 17:31 Uhr

Die anhaltende Trockenheit verschont auch die Gewässer im Erzgebirgskreis nicht. Das Landratsamt hat deshalb beschlossen, dass die Wasserentnahme aus Flüssen, Seen und Bächen mittels Pumpen untersagt ist. Die Untere Wasserbehörde appelliert zudem an die Einwohner, sparsam mit Trinkwasser umzugehen.

Im Erzgebirgskreis gilt ab sofort ein Wasserentnahmeverbot mittels Pumpen aus Flüssen, Bächen und Seen. Das teilte das Landratsamt am Montag mit. Demnach gilt das Verbot für den privaten Gebrauch. 

"Lokale Regenschauer und Gewitter bringen kaum Entspannung"

"Wegen der anhaltenden Trockenheit hat sich die Niedrigwassersituation an den Gewässern im Erzgebirgskreis zugespitzt", heißt es in einer Mitteilung. "Die Wasserstände sind, bezogen auf das gesamte Kreisgebiet, flächendeckend derzeitig sehr niedrig und die Abflüsse gering." So führt beispielsweise die Zwönitz in Niederzwönitz noch 13 Zentimeter oder die Zschopau in Tannenberg 17 Zentimeter. Werde jetzt nicht gegengesteuert, könne sich das nicht nur auf Pflanzen und Tiere auswirken, sondern auch auf die Trinkwasserversorgung, so das Landratsamt. Auch die Wetterprognosen versprächen keine Entspannung. "Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen."

Ein Eimer wird in Wasser getaucht.
Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen sei weiterhin erlaubt, solle aber nur sparsam genutzt werden.  Bildrechte: Colourbox.de

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 17. Juli 2023 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises veröffentlicht und tritt am Dienstag in Kraft. Sie gilt noch bis zum 31. Oktober. Bei Verstößen drohen bis zu 500 Euro Zwangsgeld. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen sei weiterhin erlaubt, solle aber nur sparsam genutzt werden. 

Wasserbehörde: Bitte keine Swimmingpools befüllen

Die Untere Wasserbehörde rief alle Einwohner des Landkreises auf, äußerst sparsam Trinkwasser zu verwenden. In einer Empfehlung heißt es, "auf das Waschen von Fahrzeugen, die großflächige Bewässerung von Gartenflächen sowie das Befüllen von Swimmingpools und Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen und sonstigen Bauwerken" zu verzichten. Insbesondere sollten zwischen 10 und 19 Uhr keine Brunnen betrieben werden, um beispielsweise Grünflächen sowie Sportanlagen zu bewässern. Das Wasser verdunste zu schnell und belaste den Grundwasserhaushalt.

Swimmingpool in einem Garten
Die Untere Wasserbehörde im Erzgebirge empfiehlt, auf eigene Pools zu verzichten. Bildrechte: IMAGO / MiS

Neben dem Erzgebirgskreis haben auch schon die Städte Dresden und Chemnitz sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie der Vogtlandkreis ein Verbot erlassen. In den Landkreisen Bautzen und Meißen darf grundsätzlich aus oberirdischen Gewässern nicht mehr abgepumpt werden.

Collage: Eine landwirtschaftliche Maschine im Einsatz und ausgetrockneter Boden 112 min
Bildrechte: imago images/Westend61/YAY Images | Collage MDR

MDR (dkö)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 17. Juli 2023 | 16:30 Uhr

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