Genehmigung durch EU-Kommission Bund darf Leag Milliarden-Entschädigung für Kohleausstieg zahlen
Hauptinhalt
04. Juni 2024, 18:47 Uhr
Für den Kohleausstieg im Rheinischen Revier stand bereits Ende vergangenen Jahres fest, dass der RWE-Konzern die staatliche Entschädigung für den vorzeitigen Kohleausstieg bekommen kann. Jetzt hat die Europäische Kommission auch grünes Licht für die Zahlung an das Bergbauunternehmen Leag gegeben. Die 1,75 Milliarden Euro sollen allerdings in zwei Schritten ausgezahlt werden.
Drei Jahre lang hat die EU-Kommission geprüft, ob die Bundesregierung an das Bergbauunternehmen Leag 1,75 Milliarden Euro Entschädigung wegen des vorgezogenen Kohleausstiegs zahlen darf. Am Dienstag gab sie nun grünes Licht, alles sei mit den beihilferechtlichen Vorgaben der EU vereinbar.
Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig reagierte erleichtert. Sachsen, Brandenburg und die Leag hätten damit nun endlich Planungssicherheit. Damit könnten auch notwendige Zukunftsinvestitionen in nachhaltige Energie und sichere Arbeitsplätze erfolgen.
Damit kann die Braunkohleverstromung in der Lausitz spätestens im Jahr 2038 ein kontrolliertes Ende finden und notwendige Zukunftsinvestitionen in nachhaltige Energie und sichere Arbeitsplätze können erfolgen.
Zweistufiges Verfahren für Auszahlung
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Geld aber in zwei Stufen ausgezahlt werden. In einem ersten Schritt sollen 1,2 Milliarden Euro fließen. Diese Summe steht fest und ist unter anderem für die soziale Absicherung der Beschäftigten, Rekultivierungskosten und Änderungen in der Revierplanung durch den vorzeitigen Kohleausstieg vorgesehen.
Restzahlung an theoretische Rentabilität gebunden
Die restlichen 550 Millionen Euro sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Den Angaben zufolge können sie gezahlt werden, wenn sich in den kommenden Jahren herausstellt, dass die Kraftwerke der Leag auch nach deren vorgesehenen Stilllegung rentabel gewesen wären.
Dem Unternehmen würden somit aufgrund der gesetzlichen Ausstiegsregelung Gewinne entgehen, so die Begründung. Mit diesem gestuften Vorgehen will man laut Bundesregierung sicherstellen, dass die Entschädigung trotz des langen Zeitraums bis 2038 beihilferechtlich nicht zu beanstanden sei.
MDR (vis)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Sachsenspiegel | 04. Juni 2024 | 19:00 Uhr