Zwei Wölfe
Ein junger Wolf (l) steht mit seinem Elternteil im Gehege. In der freien Natur sorgen die Raubtiere für immer stärkere Diskussionen. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Schutz der Weidetiere Schnellabschüsse von Wölfen: Kretschmer gehen Pläne nicht weit genug

13. Oktober 2023, 18:38 Uhr

Um Weidetiere zu schützen, will Bundesumweltministerin Steffi Lemke einen schnelleren Abschuss von Wölfen ohne DNA-Analyse ermöglichen. Das reicht Sachsens Ministerpräsident Kretschmer nicht aus. Er fordert eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer reichen die Vorschläge von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) für einen erleichterten Abschuss von Wölfen nicht aus. Sie seien ein erster Schritt, gingen aber nicht weit genug, um die Probleme und Konflikte in Gebieten mit vielen Wölfen zu lösen, sagte der CDU-Politiker am Freitag anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz im Frankfurt am Main. "Eine Entnahme ohne vorherige Schädigung von Nutztieren wird damit auch weiterhin nicht möglich."

Kretschmer will Bundesnaturschutzgesetz ändern

Mit Schnellabschüssen von Wölfen könnten bestehende Probleme und Konflikte nicht beseitigt werden, erklärte Kretschmer. Es sei nicht hinnehmbar, dass Schäden in landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit hoher Wolfsdichte weiter zunähmen. Um den Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen zu vereinfachen, brauchte es "dringend eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes", um Ausnahmemöglichkeiten des europäischen Rechts nutzen zu können. Im Bundesnaturschutzgesetz genießt der Wolf höchsten Schutz.

Ein Wolf durchstreift eine winterliche Landschaft.
Der Wolf ist ein Raubtier, wird aber Menschen gegenüber als sehr scheu eingestuft. Lange Zeit galt er als ausgestorben. Bildrechte: picture alliance/dpa | Patrick Pleul

Aktuell 38 Wolfsrudel in Sachsen

Kretschmer erklärte: Die Realität der Wolfspopulation habe sich in den vergangenen Jahren "massiv geändert." Laut Landesumweltamt leben in Sachsen derzeit 38 Wolfsrudel, vier Wolfspaare und zwei sesshafte Einzelwölfe.

Bisherige Rechtsgrundlage als nicht mehr hinreichend eingestuft

Bei dem Treffen berieten die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Bundesländer über den Umgang mit den sich ausbreitenden Wolfspopulation in vielen Regionen Deutschlands. Auf Initiative von Sachsen und Niedersachsen verabschiedeten sie einen Beschluss, wonach die bisherigen Rechtsgrundlagen für Regionen mit Wolfsproblemen als "nicht mehr hinreichend" eingestuft werden, wie die sächsische Staatskanzlei mitteilte.

Ziel sei es jetzt, ein "ein regional differenziertes, europarechtskonformes Bestandsmanagement zu etablieren." Dieses solle den Abschuss von Wölfen praxistauglich und rechtssicher ermöglichen, wenn es trotz Herdenschutzes zu Nutztierrissen komme. Aktuell könnten Konfliktsituationen "nicht zielführend gelöst" werden.

Lemke will Abschüsse ohne DNA-Analyse

Bundesumweltministerin Lemke hatte am Donnerstag einen Plan vorgestellt, um schnellere Abschüsse von Wölfen zum Schutz von Schafen und anderen Weidetieren zu erleichtern. Dies soll in bestimmten Regionen möglich sein, wenn ein Wolf ein Weidetier gerissen und Schutzvorkehrungen wie einen Zaun überwunden hat. Lemkes Plan sieht vor, dass per Ausnahmegenehmigung 21 Tage lang auf den Wolf geschossen werden darf, ohne dass wie bisher erst eine DNA-Analyse abgewartet werden muss.

 Quelle (kto)/dpa,epd

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 13. Oktober 2023 | 13:30 Uhr

Mehr aus Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz

Mehr aus Sachsen