Wohnungsmarkt Sachsen erhöht Fördergelder für Sozialwohnungsbau in Dresden und Leipzig

19. Dezember 2023, 16:47 Uhr

In Sachsen werden viel zu wenige Sozialwohnungen gebaut. Vielerorts liegen Projekte auf Eis, weil die Baukosten steigen und steigen. So wie in Dresden. Die Sozialbürgermeisterin schlägt Alarm, weil viel mehr Wohnungen benötigt werden, als dass sich bezahlbarer Wohnraum finden lässt. Nun reagiert das Land und passt seine Fördergeld-Regeln an.

Sachsen erhöht die Förderung für sozialen Wohnungsbau in Dresden und Leipzig um rund 20 Prozent. Die verbesserten Förderbedingungen hat das Kabinett in Dresden am Dienstag beschlossen. Damit ändert sich in einigen Punkten auch die bereits bestehende Richtlinie.

Laut Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt (CDU) will der Freistaat damit auf die stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten reagieren. Sozialer Wohnungsbau solle trotzdem noch möglich sein. Künftig soll die Förderquote für einen Bau von 40 auf maximal 45 Prozent steigen. "Damit ist sicherlich so manchem Wohnungsneubauvorhaben geholfen, das bereits geplant ist, aber aufgrund der Kostensituation derzeit auf der Kippe steht."

Sozialer Wohnungsmarkt in Dresden "katastrophal"

Sozialer Wohnungsbau spielt derzeit wegen der hohen Mietpreise nur in Leipzig und Dresden eine Rolle. Nach Aussage von Sozialbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann (Linke) ist die Lage in Dresden "katastrophal". Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum sei konstant hoch. "Aber es kommen keine neuen Angebote auf den Markt." So würden die Mieten immer weiter steigen.

Die Dresdner Sozialbürgermeisterin befürchtet, dass Haushalte mit geringem Einkommen aus der Stadt gedrängt werden. Die städtische Wohnungsgesellschaft WiD hatte ihre Baupläne größtenteils auf Eis gelegt - denn Bauen ist deutlich teurer geworden. Laut Statistischem Landesamt musste man 2021 durchschnittlich 1.730 Euro pro Quadratmeter im Geschosswohnungsneubau veranschlagen. 2022 waren es bereits 2.180 Euro. Eine Steigerung von reichlich 25 Prozent.

Zwei verschiedene Förderwege

Außerhalb von Leipzig und Dresden gilt eine Richtlinie für preiswerten Mietwohnraum. Damit soll es möglich werden, trotz geringer Mieteinnahmen Wohnungen zu sanieren. Die neue Förderrichtlinie erweitert auch den Kreis der Anspruchsberechtigten. Zugleich hieß es in Dresden auch: Mit der Richtlinienänderung soll ein Anreiz für besonders ökologische Bauweisen geschaffen werden.

Außerdem wird für Mietwohnraum ein zweiter Förderweg eingeführt. Er gilt für Wohnungen mit etwas höheren Mieten, die aber dennoch unter dem frei finanzierten Wohnungsbau liegen. Dafür kommen Mieterinnen und Mieter infrage, deren Einkommen bis zu 25 Prozent über der Einkommensgrenze für sozialen Wohnungsbau liegt. Wie die Gelder auf die zwei Fördervarianten verteilt werden, sollen die sächsischen Städte selbst entscheiden.

Die Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum (Anspruch auf Wohnberechtigungsschein)

  • 1 Person: 16.800 Euro netto pro Jahr bis 45 Quadratmeter Wohnraum
  • 2 Personen 25.200 Euro netto pro Jahr bis 60 Quadratmeter
  • 3 Personen 30.940 Euro netto jährlich für bis 75 Quadratmeter Wohnraum
  • 4 Personen 36.680 Euro Netto-Jahreseinkommen für bis zu bis 85 Quadratmeter.


Quelle: Sozialamt Stadt Dresden.

MDR (kk, K. Schreiber)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 19. Dezember 2023 | 09:30 Uhr

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