Landgericht Stendal Nach Übergriff auf AfD-Landtagsabgeordneten: Berufungsprozess geplatzt

20. Dezember 2022, 05:00 Uhr

Zwei Männer hatten im April 2021 drei Mitglieder der AfD beim Aufhängen von Wahlkampfplakaten erst beleidigt und dann angegriffen. Beide wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Einer ging dagegen in Berufung, weswegen nun erneut ein Prozess angestanden hätte. Dazu kommt es aber nicht.

Der für Dienstag geplante Berufungsprozess gegen einen 26 Jahre alten Mann, der gemeinsam mit einem anderen Mittäter den AfD-Landtagsabgeordneten Ulrich Siegmund in Stendal angegriffen hat, findet nicht statt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Stendal MDR SACHSEN-ANHALT.

Berufung zurückgezogen

Die Berufung, die der 26-Jährige gegen das Urteil eingelegt hatte, zog er demnach in der vergangenen Woche zurück. Beide Urteile sind dem Gericht zufolge damit rechtskräftig.

Ulrich Siegmund (AfD, Sachsen Anhalt)
Der AfD-Landtagsabgeordnete Ulrich Siegmund wurde 2021 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen. Bildrechte: IMAGO / Christian Schroedter

Das Landgericht Stendal hatte die beiden Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt 22 und 26 Jahre alt waren, im April 2022 verurteilt. Der 26-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der 22 Jahre alte Mann wurde zu einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt. In einem Zivilverfahren hatte der AfD-Abgeordente noch ein Schmerzensgeld von insgesamt 4.500 Euro zugesprochen bekommen.

Angriff auf Wahlkampf-Team der AfD

Die Angeklagten hatte am 25. April 2021 den AfD-Landtagskandidaten und seine beiden Helfer beleidigt und geschlagen. Die drei Männer waren damit beschäftigt gewesen, Wahlkampfplakate aufzuhängen. Laut Polizei erlitten sie Prellungen sowie eine Platzwunde. Die Polizei konnte die beiden Täter aus dem Raum Magdeburg damals kurz nach der Tat festnehmen.

MDR (Bernd-Volker Brahms, Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. Dezember 2022 | 06:30 Uhr

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