Jungputen in einem Maststall
Der Landkreis Stendal erlässt Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest. Bildrechte: imago images/Marius Schwarz

Wegen Fall in Brandenburg Stendal erlässt Stallpflicht zum Schutz vor Geflügelpest

01. Dezember 2023, 17:50 Uhr

In Brandenburg ist ein Fall von Geflügelpest bekannt geworden. Nun ergreift der Landkreis Stendal Maßnahmen, um Tiere vor dem Virus zu schützen. Unter anderem gilt in Ortschaften im Raum Havelberg eine Stallpflicht für Geflügel sowie verschiedene Hygienemaßnahmen.

Nach einem Fall von Geflügelpest in Brandenburg hat der angrenzende Landkreis Stendal Maßnahmen ergriffen. So veröffentlichte der Kreis am Freitag eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen das Virus.

Zuvor ist am 30. November im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandeburg ein Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenbestand mit etwa 11.500 Tieren bestätigt worden.

Geflügelpest Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Viruserkrankung, die für Hausgeflügel hochansteckend ist. Einige Varianten der Geflügelpestviren können in Einzelfällen auch auf andere Tiere und Menschen übertragen werden.

Stallpflicht im Landkreis Stendal gilt in sechs Ortschaften

Die Allgemeinverfügung gilt dem Landkreis Stendal zufolge ab dem 2. Dezember. Sie betrifft mehrere Ortschaften im Raum Havelberg an der Landesgrenze zu Brandenburg: Kümmernitz, Waldfrieden, Damerow, Klein Damerow, Vehlgast sowie Wendisch Kirchdorf. Unter anderem gelte eine Stallpflicht für Geflügel sowie ein Verbot für die Jagd auf Federwild. Zudem müssen Personen, die mit den gehaltenen Vögeln im Betrieb in Berührung kommen, verschiedene Hygienemaßnahmen beachten.

MDR (Hanna Kerwin)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 01. Dezember 2023 | 17:30 Uhr

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