Meinungsverschiedenheit in der Regierung Landesamt zu Erdgas-Förderung: Kein Fracking in der Altmark
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25. November 2022, 11:53 Uhr
Die Förderung von Erdöl oder -gas durch Fracking polarisiert viele Menschen. Zuletzt hatte die FDP in Sachsen-Anhalt gefordert, damit die Gasgewinnung in der Altmark zu ermöglichen. Jetzt stellt das Landesamt für Geologie klar: Dafür gibt es gar keine Lagerstätten.
In der Altmark wird es in absehbarer Zukunft kein Erdgas-Fracking geben. Das hat das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) klargestellt. Das Erdgasfeld in der Altmark sei bereits sehr stark ausgefördert, hieß es auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT.
Lagerstätten in der Altmark, bei denen Erdöl oder Erdgas mithilfe von Fracking gefördert werden könnten, seien nicht bekannt. Zuletzt hatte es innerhalb der Landesregierung Unstimmigkeiten beim Thema Fracking gegeben.
Rohstoff-Förderung durch Fracking
Beim Fracking wird Gas oder Öl mit Hilfe von Druck und Chemikalien aus Gesteinsschichten herausgeholt. Das birgt nach Angaben von Experten Gefahren für die Umwelt, zum Beispiel für die Trinkwassergewinnung.
MDR SACHSEN-ANHALT liegt seit April dieses Jahres eine Stellungnahme der Bürgerinitiative "Saubere Umwelt & Energie Altmark" vor. Darin wird vor den Gefahren des Fracking-Verfahrens wie etwa Geländeanhebungen und -senkungen, Grundwassergefährdung und giftige Hinterlassenschaften gewarnt.
Die FDP hatte sich für Fracking in der Altmark ausgesprochen. FDP-Landesvorstandsmitglied Maximilian Gludau hatte im Oktober erklärt: "Wenn wir die derzeitige Energiekrise lösen wollen, müssen wir alle Optionen in Betracht ziehen." Erdgas aus der Altmark sei bereits zu DDR-Zeiten für industrielle Zwecke genutzt und in Leuna, Buna und Magdeburg verarbeitet worden.
Das SPD-geführte Energieministerium lehnt Fracking dagegen ab. Auf MDR-Anfrage hieß es im September schriftlich: "Fracking ist und bleibt [...] kein Thema. Ein Unternehmen hatte bereits in der Vergangenheit vergeblich nach Schiefergasvorkommen in Sachsen-Anhalt gesucht und die behördliche Genehmigung vorfristig wieder zurückgegeben."
Fracking: Die Rechtslage
Eine kommerzielle Förderung von Schiefergas mit der umstrittenen Fracking-Methode ist in Deutschland verboten.
Bereits 2016 haben Bundestag und Bundesrat ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings, bei dem Gas aus tiefen Gesteinsschichten durch Einpressen von Flüssigkeiten gefördert wird, beschlossen.
Zu wissenschaftlichen Zwecken darf es Probebohrungen geben, um die Folgen für die Natur zu erkunden – aber nur, wenn die betroffenen Bundesländer dem zustimmen.
Bereits im Frühsommer stellte das Bundeswirtschaftsministerium klar: Um die Versorgungssicherheit kurzfristig zu garantieren, helfe Fracking nicht. "Hier hilft Fracking nicht, da die Verfahren bereits bei den wissenschaftlichen Probebohrungen zeitlich aufwendig sind und es keine Anträge aus der Wirtschaft gibt." Im Übrigen bleibe die Fördertechnik an sich verboten.
MDR (Carsten Rochow, Hannes Leonard)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 25. November 2022 | 08:30 Uhr
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