Nach Rechnungshof-Kritik Polizei: Nicht vernichtetes Maschinengewehr war Attrappe
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01. Februar 2024, 18:34 Uhr
Überraschende Wendung im Fall der nicht vernichteten Waffe bei der Polizei in Sachsen-Anhalt: Bei der AK 47 handelt es sich um eine Attrappe. Der Landesrechnungshof hatte zuvor bei Kontrollen festgestellt, dass das Machinengewehr schon längst hätte vernichtet sein sollen.
Nach der Kritik des Landesrechnungshofs an der Aufbewahrung von Beweismitteln bei der Polizei in Sachsen-Anhalt sind im Fall eines vermeintlichen Maschinengewehrs überraschend neue Informationen bekannt geworden. Das Objekt, das laut Aktenlage schon länger hätte vernichtet sein müssen, war laut dem Landes-Innenministerium nur eine Waffenattrappe. Der Landesrechnungshof habe die wesentliche Information weggelassen, dass es sich um eine nicht schussfähige Waffe gehandelt habe, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags.
Update vom 6. April 2024 Das Innenministerium hat inzwischen eingeräumt, dass dem Landesrechnungshof keine Informationen darüber vorlagen, dass es sich bei der AK 47 – besser bekannt als Kalaschnikow – um eine Attrappe gehandelt hat. Innenstaatssekretär Klaus Zimmermann (CDU) übernahm für die Kommunikationspanne bereits im Februar 2024 die Verantwortung, wie erst im April bekannt wurde.
Rechnungshof kritisiert teils gravierende Sicherheitsmängel
Der Landesrechnungshof hatte bei Sachsen-Anhalts Polizei erhebliche Mängel bei der Aufbewahrung von Beweismitteln festgestellt. Die Prüfer bemängelten teils gravierende Sicherheitsmängel sowie mangelhafte Dokumentationen. Zum Teil lagerten den Angaben zufolge Beweisstücke in Duschen mit provisorischen Regalböden, in feuchten Kellerräumen und ungesicherten Garagen. Drogen seien unzureichend verpackt und beschriftet gewesen. Der Rechnungshof mahnte eine zentrale Steuerung und bessere Kontrollmechanismen an.
Der Landesrechnungshof zeigte sich am Donnerstag überrascht von der Aussage Zieschangs. "Das ist neu für uns und widerspricht auch der bisherigen Darstellung des Innenministeriums", sagte Rechnungshofpräsident Kay Barthel der dpa. Man halte zudem an der grundsätzlichen Kritik fest, dass da ein Gegenstand gewesen sei, der laut Aktenlage schon längst hätte vernichtet sein müssen.
Das ist neu für uns und widerspricht auch der bisherigen Darstellung des Innenministeriums.
Zieschang kündigte eine Überprüfung der Prozessabläufe in der Asservatenverwaltung an. Eine Projektgruppe soll einheitliche Regeln für Umgang und Verwahrung von Asservaten erarbeiten.
Landespolizeidirektor Mario Schwan sagte im Innenausschuss, man nehme die Feststellungen des Landesrechnungshofs sehr ernst und sei bestrebt, gute Lösungen zu finden. Die Projektgruppe der Landespolizei sei beauftragt, einheitliche Abläufe und Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Stück aus der Asservatenkammer in Magdeburg verschwunden
Schwan berichtete den Abgeordneten am Donnerstag auch von einem Vorfall aus dem Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg aus dem vergangenen Jahr. "Da ist ein Asservat abhandengekommen, hierzu laufen noch die internen Prüfungen. Deswegen kann ich an der Stelle noch nichts weiter dazu sagen", sagte der Landespolizeidirektor.
dpa; MDR (Mario Köhne)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 22. Januar 2024 | 19:00 Uhr
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