"Racial Profiling" Betroffene können bei Polizeikontrolle Bescheinigung fordern

12. Juli 2023, 16:39 Uhr

Wer in Sachsen-Anhalt den Verdacht hat, nur wegen Merkmalen wie seiner Hautfarbe oder Ethnie von der Polizei kontrolliert zu werden, kann sich eine Bescheinigung ausstellen lassen. Das hat die Landesregierung auf Anfrage der Grünen bestätigt. Nach Aussage der Grünen im Landtag würden solche Bescheinigungen Polizisten helfen, ihre Entscheidungen zu hinterfragen. Gleichzeitig könne man dadurch neue Erkenntnisse über "Racial Profiling" gewinnen.

Betroffene von sogenanntem "Racial Profiling" können bei Polizeikontrollen eine Bescheinigung verlangen. Das hat eine kleine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion ergeben. Wie die Landesregierung mitteilte, ist es in Sachsen-Anhalt laut Gesetz verboten, Menschen wegen Merkmalen wie Ethnie, Hautfarbe oder 'Rasse' zu kontrollieren. Die Polizei müsse deshalb eine Bescheinigung ausstellen, wenn die kontrollierte Person ein berechtigtes Interesse daran hat. Schutz vor Diskriminierung stellt demnach ein solches berechtigtes Interesse dar.

Stichwort: Racial Profiling "Racial Profiling" bezeichnet Maßnahmen von Polizei, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten, die nicht auf einer konkreten Verdachtsgrundlage oder Gefahr erfolgen, sondern allein aufgrund von äußeren Merkmalen wie der Hautfarbe oder vermuteter Religionszugehörigkeit.

Grüne: Erkenntnisse über Racial Profiling verbessern

Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Sebastian Striegel, sagte, man ermuntere dazu, dass sich mehr Menschen bei Polizeikontrollen eine Bescheinigung ausstellen lassen. Darin müssten Polizeibeamte den Grund für die Kontrolle angeben und hätten so die Gelegenheit, ihre Entscheidung zu reflektieren und zu hinterfragen. "Außerdem wird der Landesregierung dazu verholfen, bessere Erkenntnisse über Racial Profiling zu gewinnen", so Striegel.  

MDR (Annekathrin Queck)

Dieses Thema im Programm: TAGESUPDATE | 11. Juli 2023 | 18:00 Uhr

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