Wahltag ist der 6. Juni Termin für Landtagswahl 2021 steht – Höhere Kosten für Steuerzahler

21. November 2019, 09:02 Uhr

Sachsen-Anhalt wählt am 6. Juni 2021 einen neuen Landtag – etwa fünf Jahre und drei Monate nach der Wahl im März 2016. Darüber haben die Abgeordneten am Mittwoch in Magdeburg abgestimmt. Begründet wurde der Wahltermin damit, dass im Frühsommer mit einer höheren Wahlbeteiligung gerechnet wird. Kritik kommt vom Bund der Steuerzahler: Durch die Verlängerung der Legislaturperiode würden viele Abgeordnete eine unverhältnismäßig höhere Altersentschädigung bekommen.

Die Sachsen-Anhalter wählen am 6. Juni 2021 einen neuen Landtag. Das haben die Landtagsabgeordneten bei ihrer Sitzung am Mittwoch beschlossen. Die Wahl wird also fünf Jahre und drei Monate nach der letzten Wahl am 16. März 2016 stattfinden – innerhalb des von der Verfassung vorgeschriebenen Zeitraums. Am 12. April 2016 war der neue Landtag zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammengekommen.

Wahl des Landtages

Laut der Landesverfassung Artikel 43 wird der Landtag für fünf Jahre gewählt. Das gilt seit der Änderung der Verfassung vom 27. Januar 2005. Vorher betrug die Wahlperiode vier Jahre. Die Wahlperiode endet zu dem Zeitpunkt, an dem der neue Landtag zusammentritt. Bei einer Neuwahl muss der neue Landtag innerhalb von 30 Tagen zusammentreten. Eine Neuwahl kann frühestens mit Beginn des achtundfünfzigsten und spätestens mit Ablauf des zweiundsechzigsten Monats stattfinden.

Kritik an dem Beschluss des Landtages kam vom Bund der Steuerzahler in Sachsen-Anhalt. Er bemängelt, dass der Wahltermin steigende Kosten für den Steuerzahler bedeutet. Denn: Weil die Wahl fünf Jahre und drei Monate nach der letzten Wahl stattfindet, steigt die Altersentschädigung bzw. Rente für die Abgeordneten. Das sei unverhältnismäßig, findet Ralf Seibicke aus dem Vorstand des Bundes der Steuerzahler. Obwohl die Abgeordneten nur knapp drei Monate länger im Amt sind wird ihnen ein volles Jahr angerechnet.

Der frühere Präsident des Landesrechnungshofes ist der Meinung: Abgeordnete sollten, wenn die Diät gut ist, nicht besser gestellt sein als Normalbürger.

Wie berechnet sich die Altersentschädigung für Abgeordnete?

Dem Abgeordnetengesetz in Sachsen-Anhalt zufolge bekommt jede und jeder Abgeordnete für ein angefangenes neues Jahr als Mitglied im Landtag eine sogenannte Altersentschädigung in Höhe von drei Prozent der monatlichen Entschädigung, also Diäten. Bei Beamten und Arbeitnehmern sei jedoch eine taggenaue oder monatliche Berechnung der Rente üblich, so der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt.

Auch in den Landtagen in Sachsen werden die Bezüge monatlich und in Thüringen für volle Jahre berechnet. Ab dem 1. Juli 2019 bekommen Abgeordnete in Sachsen-Anhalt eine monatliche Grundentschädigung von knapp 6.890 Euro. Hinzu kommen unter anderem Funktionszulagen, wenn man das Amt der Landtagspräsidentin oder ähnliche ausführt.

Bei einem Ausscheiden aus dem Landtag nach fünf Jahren und drei Monaten werden also volle sechs Jahre berechnet. Finanziell bedeutet das, dass Abgeordnete monatlich rund 1.240 Euro Altersentschädigung bekommen. Konkret geht es um etwa 200 Euro im Monat mehr Altersbezüge, die jeder Abgeordnete erhält, der statt nach fünf Jahren mit fünf Jahren und drei Monaten aus dem Landtag ausscheidet.

Eine Liste der Abgeordneten samt der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Parlament findet man hier auf den Seiten des Landtages.

Ralf Seibicke, Mitglied des Vorstands der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt
Ralf Seibicke, Mitglied im Vorstand "Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt" Bildrechte: Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt

Seibicke sagte MDR SACHSEN-ANHALT: "Da muss man ganz klar festhalten, dass ein gewaltiger finanzieller Effekt dadurch eintritt, dass die Abgeordneten, die dann länger im Landtag sind, durch eine großzügige Regelung mehr Ansprüche für die Altersentschädigung bekommen." Eine Reform der Rentenregelung sei überfällig. Ihm gehe es nicht um den Termin der Landtagswahl an sich, sagte Seibicke. Der zeitliche Spielraum sei von der Verfassung festgelegt. Es gehe um eine Altersregelung, die lang schon reformiert werden sollte.

"Es ist die klare Erwartungshaltung des Bundes der Steuerzahler und – ich glaube – aller Steuerzahler im Lande, dass die Abgeordneten eine vorbildliche Rolle einhalten sollten und nicht ohne Not zusätzliche Ansprüche durch Verschieben des Wahltermins begründen sollten."

Debatte über die Verhältnismäßigkeit und Konsequenzen

Der Entscheidung am Mittwoch war eine kurze Debatte über die Verhältnismäßigkeit und die Konsequenzen der Festlegung des Wahltermins vorausgegangen.

Abgeordnete sitzen im Sitzungssaal des Landtags.
Im Landtag ist am Mittwoch über den Termin für die Landtagswahl 2021 abgestimmt worden. Bildrechte: MDR/Katharina Buchholz

So kritisierte der Linken-Fraktionsführer Thomas Lippmann, die leichte Verschiebung des üblichen Wahltermins könne ein falsches Bild bei den Bürgern erzeugen – das nämlich, wonach die Abgeordneten die Besonderheiten des Abgeordnetengesetzes gern mitnähmen.

"Wir sollten nicht den Eindruck vermitteln, dass wir uns einen Wahltermin suchen, der mit monetären Sachverhalten verknüpft ist", sagte Lippmann. Zuvor erklärte er MDR SACHSEN-ANHALT außerdem, bei einem späteren Wahltermin habe der neue Landtag gerade einmal Zeit, sich zu konstituieren und mit Glück den Ministerpräsidenten zu wählen. Dann sei bereits parlamentarische Sommerpause. Das bedeute, der Landtag werde nicht vor September arbeitsfähig sein. Außerdem, so Lippmann, werde der Landtag nicht in der Lage sein, rechtzeitig einen Haushalt für 2022 aufzustellen.

Kritik kam auch von dem AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner. Er sagte, er halte den späten Wahltermin für fragwürdig. Zwar werde er seiner Partei wohl nützen, weil man zuvor besseren Wahlkampf machen könne. Dennoch, so Kirchner, sehe er den Termin kritisch. Es gebe bestimmte Parlamentarier, die davon mehr als andere profitieren würden.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Siegfried Borgwardt entgegnete während der Landtagsdebatte, es sei "schlichtweg absurd", dass man für einige Wenige, die 200 Euro mehr bekämen, einen anderen Wahltermin anstrebe.

Er betonte außerdem: "Wir haben in der Parlamentsreform 2014 alle übereinstimmend gesagt, wir wollen aus dem Winterwahlkampf heraus und in den Sommerwahlkampf." Hintergrund sei eine erhoffte höhere Wahlbeteiligung.

Ähnlich äußerten sich Vertreter der Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Quelle: MDR/mp

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 20. November 2019 | 19:00 Uhr

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